Ausufernde Kosten für Bürgergeldempfänger – DAK-Chef verklagt Bundesregierung
Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, will am Montag Klage gegen die Bundesregierung einreichen. Er wirft ihr unzureichende Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vor und eine bewusste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zu Lasten der Versicherten.
Der „Bild“-Zeitung sagte Storm: „Die DAK-Gesundheit schließt sich der Klagewelle der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Bund an. Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung der Zuweisungen für Bürgergeldempfänger.“
Hätte die gesetzliche Krankenversicherung „die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich insgesamt zehn Milliarden Euro erhalten, könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben“, ergänzte Storm: „Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkten.“ Die DAK-Gesundheit reiche deshalb Klage beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein, das erstinstanzlich zuständig sei für die Verfahren.
GKV-Spitzenverband verklagt den Bund wegen ausbleibender Kostenübernahme für Bürgergeldempfänger
Der GKV-Spitzenverband hatte im September eine Klage gegen den Bund eingereicht, weil er die Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern nicht finanziere. Die Finanzierungslücke summiert sich laut Verband auf etwa zehn Milliarden Euro im Jahr. Fast die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind Ausländer.
Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen derzeit für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug einen pauschalen Beitrag von 133,17 Euro im Monat; der Betrag wird in der Regel jährlich angepasst. Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Gutachten hatte für das Jahr 2022 ergeben, dass die damalige Pauschale fast dreimal so hoch hätte sein müssen, um die Ausgaben für die Versorgung der Bürgergeldempfänger zu decken.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist seit Jahren angespannt. 2024 haben die Kassen laut Schätzungen ein Defizit von 6,2 Milliarden Euro eingefahren. Die Krankenkassen hatten deshalb zum Jahresanfang ihre Beitragssätze so kräftig anheben müssen wie seit mindestens 50 Jahren nicht mehr.
Daher hatte der Bund im Frühjahr kurzfristig einen Zuschuss zum Gesundheitsfonds bereitgestellt. Hintergrund war, dass die sogenannte Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds unter den gesetzlich festgelegten Wert gefallen war. In den Gesundheitsfonds fließen die Beiträge von gesetzlich versicherten Mitgliedern und deren Arbeitgebern sowie Steuermittel. Der Fonds verteilt das Geld dann an die Krankenkassen.
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