DGB ruft Bundesländer zu Blockade von Bürgergeld-Stopp für Ukrainer auf
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Bundesländer aufgerufen, die geplanten Änderungen beim Bürgergeld für neu eingereiste Ukrainer im Bundesrat zu blockieren. „Wir fordern die Bundesländer auf, dieses unsinnige Gesetz im eigenen Interesse im Bundesrat zu stoppen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der geplante Rechtskreiswechsel sei ein „Irrweg“.
„Menschen, die vor Putins Angriffskrieg fliehen, Leistungen zu kürzen und Sprachkurse und Weiterbildung zu verweigern, ist Sabotage der Integration in den Arbeitsmarkt.“ Dies schade nicht nur den Betroffenen, sondern dem Arbeitsmarkt insgesamt, der dringend Fachkräfte brauche. Gute Integration sei jeden Cent wert, „während Nicht-Integration nur unnütz Geld verbrennt, egal in welchem Rechtskreis“.
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind und keinen Job haben, sollen künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern Asylbewerberleistungen bekommen, die niedriger sind. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt etwa der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro. Das Bundeskabinett verabschiedete die Änderung am Mittwoch.
Die zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte deutlich gemacht, dass sie das Vorhaben eigentlich ablehnt, aber als Koalitionskompromiss umsetzt. DGB-Vorstandsmitglied Piel griff dies auf: „Dass selbst die zuständige Ministerin den Schritt jetzt schon ‚bedauert‘, zeigt, wie irre das ganze Unterfangen ist“, sagte sie.
In der SPD stößt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung generell auf viel Skepsis. Auch Kritiker etwa aus den Jobcentern hatten vor Erschwernissen gewarnt, eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarkt-Integration zu schaffen. Verwiesen wird auch darauf, dass der Staat durch das Gesetz nicht weniger, sondern etwas mehr Geld ausgeben muss als bisher.
Die Mehrausgaben nach Asylbewerberleistungsrecht belaufen sich auf rund 1,3 Milliarden Euro
Für nach April Gekommene liegen die Leistungen unter denen für vorher Eingereiste, wenn das Gesetz beschlossen wird. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro. „Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen“, so das Arbeitsministerium.
Das Gesetz soll nun in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Solche Gesetze könnte die Länderkammer mit einem endgültigen Nein scheitern lassen. Nicht ausgeschlossen wird bei Beobachtern, dass sich die Beratungen in die Länge ziehen.
Die Minderausgaben für Bürgergeld belaufen sich laut Entwurf 2026 und 2027 auf knapp 1,1 Milliarden Euro. Dazu kommen noch 157 Millionen weniger für Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt. Demgegenüber veranschlagt der Entwurf die Mehrausgaben nach Asylbewerberleistungsrecht auf rund 1,3 Milliarden Euro. Der Bund soll den Ländern die Mehrkosten erstatten. Dass der Wechsel ins Asylrecht nicht günstiger ist, liegt etwa an den anderen Regeln bei Gesundheitsversorgung oder Unterbringung, wie es hieß.
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