Ein Gericht darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main eine nicht binäre Person mit „Sehr geehrter Herr“ anschreiben.

Die non-binäre Person, die einen gestrichenen Geschlechtseintrag hat, hatte beantragt, die wiederholte männliche Ansprache durch das Landgericht oder eine weibliche Ansprache als rechtswidrig festzustellen, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Der Antrag sei unzulässig, entschied das OLG (AZ: 3 VAs 9/25).

Die beanstandete männliche Ansprache regele keine Angelegenheit und sei daher „kein tauglicher Streitgegenstand“, begründete das Gericht.

Die Ansprache sei „lediglich ein formeller Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation“. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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