SPD-Fraktionschef drängt auf AfD-Verbotsverfahren und setzt auf Hilfe der CDU
Die Berliner SPD-Fraktion macht sich für ein AfD-Verbotsverfahren und eine entsprechende Bundesratsinitiative dazu stark. „Unser Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig: Schon Parteien, die nach ihren Zielen die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen, sind verfassungswidrig und damit aufzulösen und zu verbieten“, sagte Berlins SPD-Chef Raed Saleh.
„Wir werden mit dem Koalitionspartner CDU das Gespräch suchen. Das Ziel ist, dass wir einen gemeinsamen Parlamentsbeschluss verabschieden, damit die Berliner Landesregierung im Bundesrat und gemeinsam mit weiteren Landesregierungen aktiv Möglichkeiten und Mehrheiten für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausloten“, so Saleh weiter. Das Ziel sei, im Bundesrat zeitnah eine entsprechende Initiative zu ergreifen.
„Wir unterstützen die Haltung des Bundespräsidenten sowie des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, dass die Voraussetzungen für ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren geprüft und abgewogen werden müssen“, erklärte Saleh.
„Die Haltung und Beschlusslage der SPD im Bund, im Land und meiner Fraktion dazu ist klar und eindeutig. Wir sind für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens“, sagte der SPD-Fraktionschef. „Es geht nicht darum, wie groß oder klein der Zuspruch der Partei in Umfragen ist. Es geht auch nicht darum, ob man diese Partei gut oder schlecht findet. Sondern es geht allein darum, ob sie auf dem Boden unseres Grundgesetzes agiert oder nicht.“
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
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