So viele ausreisepflichtige Migranten sind Verdächtige bei Tötungsdelikten
Die Koalition ringt um die Abschiebung von Syrern: Die Union will sie möglichst schnell umsetzen, in der SPD warnen zumindest einige vor massenhaften Rückführungen. Weitgehend einig ist sich die Politik allerdings, dass zumindest eine Gruppe von Ausländern sobald als möglich in die Heimat zurückkehren soll: ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder.
Aktuelle Zahlen zu den Straftaten hat die AfD-Fraktion im Bundestag abgefragt. Sie wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele ausreisepflichtige Ausländer derzeit im Land sind, denen eine erhebliche Straftat zur Last gelegt wird, nämlich eine solche „gegen das Leben“. Daten dazu lieferte das Bundesinnenministerium. Sie sind der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entnommen und beziehen sich auf das Berichtsjahr 2024. Die Antwort der Regierung liegt WELT vor.
Demnach waren im vergangenen Jahr 130 ausreisepflichtige Ausländer in der Statistik registriert, denen entweder Mord (32 Fälle), Totschlag (94 Fälle) oder fahrlässige Tötung (vier Fälle) vorgeworfen wurde. 34 dieser Personen hielten sich unerlaubt in Deutschland auf, 96 hatten einen Duldungsstatus. Dieser wird erteilt, wenn eigentlich ausreisepflichtige Personen nicht abgeschoben werden können, etwa weil Reiseverbindungen oder Papiere fehlen.
„Die laxe Asylpolitik kostet Menschenleben. Es sind genau solche Fälle, in denen ausreisepflichtige Ausländer schwerste Verbrechen begehen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv untergraben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Sebastian Münzenmaier, WELT. Wenn Personen, die gar nicht hier sein dürften, auf schlimmste Weise straffällig werden, dann sei jeder einzelne verantwortliche Politiker „mitschuldig“.
Insgesamt wurden 3895 Personen in der Statistik 2024 registriert, denen eine Straftat gegen das Leben vorgeworfen wird. 2405 davon waren Deutsche, 1490 Ausländer, also knapp 40 Prozent. Ein Großteil dieser verdächtigten Ausländer hielt sich legal in Deutschland auf. Eine Abschiebung kommt hier nur in Betracht, wenn der Titel ausläuft oder entzogen wird.
Dass allerdings ausreisepflichtige Mörder und Totschläger ihre Strafe in deutschen Gefängnissen verbüßen dürfen, anstatt in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, sei „eine zusätzliche Verhöhnung der Opfer“, so Münzenmaier. „Damit muss endlich Schluss sein. Wir brauchen eine echte Abschiebeoffensive, auch nach Afghanistan und Syrien. Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land verlassen, zügig und ohne Wenn und Aber.“
Union bekräftigt Abschiebepläne im Fall Syrien
Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich darauf geeinigt, auch nach Syrien abzuschieben. Allerdings ist eine Debatte darum entbrannt, ob das Land bereits ausreichend sicher sei. „Wir wollen und wir werden nach Syrien abschieben“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann dazu am Dienstag. In einem ersten Schritt sollten zunächst nur Straftäter abgeschoben werden. In einem zweiten Schritt müsse es aber „um eine Rückführung arbeitsfähiger Syrer gehen, die in Deutschland keiner regulären Beschäftigung nachgehen“, sagte Hoffmann.
Das Bundeskriminalamt, das die Kriminalstatistik veröffentlicht, nennt mehrere Faktoren für den überproportional hohen Anteil ausländischer Tatverdächtiger in der Statistik. So werden Männer und jüngere Menschen grundsätzlich häufiger straffällig als Frauen und Ältere. In der ausländischen Bevölkerungsgruppe finden sich überproportional viele jüngere Männer.
Es sei außerdem bekannt, „dass Personen mit Migrationsgeschichte tendenziell stärker von Risikofaktoren betroffen sind, die eine Begehung bestimmter Straftaten (beispielsweise Gewalt- und Eigentumsdelikte) herkunftsunabhängig wahrscheinlicher machen“. Dazu zählten neben einer nachteiligen räumlichen und ökonomischen Lebenssituation auch psychische Belastungen, eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit sowie positive Einstellungen gegenüber Gewalt.
Schließlich erfasse die Statistik nur Straftaten, von denen die Polizei Kenntnis erlangt. Es könne sein, dass Straftaten mit ausländischen Tatverdächtigen häufiger zur Anzeige gebracht werden als Straftaten, in die Deutsche involviert sind. Zu berücksichtigen ist auch, dass Verdächtige nicht in jedem Fall verurteilt werden.
Wie die Gerichtsverfahren ausgehen, ist in der PKS nicht erfasst. Daten dazu finden sich in der Strafverfolgungsstatistik. 2023 – jüngere Daten liegen noch nicht vor – wurden 682 Personen rechtskräftig wegen einer Straftat gegen das Leben verurteilt, unter ihnen 265 Ausländer, also knapp 40 Prozent. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung liegt bei rund 15 Prozent.
Politikredakteurin Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik.
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