Seit Anfang des Jahres sorgt die Aufnahme von in Pakistan festsitzenden afghanischen Staatsbürgern durch die Bundesrepublik Deutschland für Diskussionen. Nun hat die Bundesregierung laut Informationen von WELT begonnen, den Menschen Geld und Sachleistungen anzubieten, wenn sie das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) verlassen und auf eine Weiterreise nach Deutschland verzichten.

Dabei handelt es sich um Personen, die zwar – teils seit zwei Jahren – eine Aufnahmezusage für Deutschland haben, denen die deutsche Botschaft in Islamabad aber kein Visa ausstellt oder ausgestellte Visa wieder storniert hatte. In Dutzenden Fällen ordneten Gerichte zuletzt sofortige Einreisegenehmigungen an. Auch am heutigen Dienstag kommen wieder Afghanen in Hannover an.

In den vergangenen Tagen wurden Antragsteller per Brief vom Bundesinnenministerium über zwei mögliche Unterstützungsformen informiert. Das Schreiben liegt WELT vor. Darin heißt es:

  • 2500 Euro als einmalige Hilfe in Pakistan vor der Ausreise (betragsabhängig von der familiären Konstellation)
  • 10.000 Euro als einmalige „Starthilfe“ nach der Ausreise – zur Rückkehr nach Afghanistan oder in Ausnahmefällen nach Einzelfallprüfung zur Weiterreise in einen Drittstaat.

Zusätzlich werden Sachleistungen angeboten: organisatorische Unterstützung bei der Ausreise aus Pakistan, medizinische Begleitung bis zur Reisefähigkeit inklusive geburtshilflicher Maßnahmen sowie Transport. Für die Ankunft in Afghanistan werden für drei Monate Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und psychosoziale Versorgung in Aussicht gestellt. Sachleistungen bei Ausreise in Drittstaaten sind laut Schreiben nur „im besonderen Ausnahmefall“ möglich.

Wie WELT erfuhr, sind die konkreten angebotenen Summen von Fall zu Fall unterschiedlich.

Die Annahme der Leistungen ist nur für alle Personen eines Falls gemeinsam möglich. Mit der Inanspruchnahme erklären die Betroffenen, dass sie aus dem Aufnahmeverfahren ausscheiden; eine spätere Wiederaufnahme ist ausgeschlossen. Um eine Entscheidung wird in dem WELT vorliegenden Schreiben innerhalb von zwei Wochen gebeten – konkret bis zum 17. November 2025 – mit Rückmeldung an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die die Menschen in Pakistan betreut.

In dem Brief heißt es zudem, die „freiwilligen Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghanen und Afghaninnen“ würden beendet; die noch laufenden Verfahren müssten „bis Jahresende 2025 vollständig abgeschlossen“ sein. Zugleich wird darauf hingewiesen, es sei „nicht garantiert, dass alle Verfahren rechtzeitig abgeschlossen werden können“.

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