Munitionslager sollen auch gegen den Willen der betroffenen Kommune gebaut werden
Bevor der sogenannte Bau-Turbo am Donnerstagvormittag voraussichtlich mit schwarz-roter Mehrheit im Bundestag verabschiedet wird, soll nun auch der Bau von verteidigungsrelevanten Produktions- und Munitionslagern vereinfacht werden. Das geht aus einem Änderungsantrag hervor, der dem Pro-Newsletter „Industrie und Handel“ des Nachrichtenmagazins „Politico“ vorliegt. Ziel ist, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, denn auch Munition ist knapp. Bei den Lieferketten sei Deutschland noch zu abhängig, heißt es in dem Dokument, das am Mittwoch dem Bauausschuss des Bundestags vorlag.
Um den Bedarf an Munitions- und Rüstungsproduktion zu decken, brauche es nun Erleichterungen bei der Lagerung. „Um dieses Ziel zu erreichen, sind bauplanungsrechtliche Hürden für die Ansiedlung von Produktionsstätten im Außenbereich zu beseitigen“, so der Wortlaut.
Konkret bedeutet das Folgendes: Künftig sollen Bauvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten für die Landesverteidigung – etwa Munition, Sprengstoffe und Vorprodukte – außerhalb von Ortschaften zulässig sein.
„Diese Änderungen waren wichtig, um unsere Resilienz und unsere Verteidigungsbereitschaft sicherzustellen. Darauf müssen wir alles ausrichten“, sagte der baupolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak (CDU), „Politico“. Lehnen Gemeinden und Behörden ein solches Projekt ab, soll das Verteidigungsministerium mit den Ländern über den möglichen Bau entscheiden.
Eine zweite Änderung betrifft die Fristen: Kommunen sollen künftig drei statt zwei Monate Zeit haben, um über ihre Zustimmung zu einem Bauvorhaben zu entscheiden, bevor diese automatisch als erteilt gilt. „Ein Quantensprung ist, dass Lärmschutzregeln jetzt wesentlich flexibler gehandhabt und von den Vorgaben der TA-Lärm (den Grenzwerten für Lärmpegel, d. Red.) abgewichen werden kann“, so Luczak. „Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe können wir so besser auflösen.“
Das Thema Lärmschutz hatte anfangs zwischen dem Umwelt- und dem Bauministerium für eine Verzögerung des Gesetzes gesorgt. Vor allem die Union hatte auf die Flexibilisierung gepocht. Der „Bau-Turbo“ galt in der vorherigen Version nur für Projekte, die umwelttechnisch unbedenklich waren. Neu ist nun, dass bei Bauvorhaben, die erhebliche Umweltauswirkungen haben, „eine Strategische Umweltprüfung (SUP) … über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen“ ist.
Das bedeutet, dass die SUP zwar durchgeführt werden muss, aber der Bau-Turbo „auch bei zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen genutzt werden kann“. Im Klartext heißt das: Eine SUP muss durchgeführt werden, stoppt jedoch das Vorhaben nicht.
Laura Hülsemann ist Reporterin für den Pro-Newsletter „Industrie und Handel“ bei „Politico“: Leaks, Analysen und investigative Recherchen zur Industrie- und Handelspolitik, die Deutschlands wirtschaftliche und politische Zukunft prägen – in einem Newsletter. Jeden Tag um 6 Uhr. Hier zur Anmeldung.
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