Kindergeldzahlungen ins Ausland steigen an
Der deutsche Staat hat im ersten Halbjahr 2025 mehr Kindergeld ins Ausland überwiesen als im Vorjahreszeitraum. Von Januar bis Juni flossen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 270 Millionen Euro auf ausländische Konten, nach 258 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2024. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland haben Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind oder sozialversicherungspflichtig angestellt.
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, können Kindergeld beziehen, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben oder eines anderen Landes mit entsprechenden Vereinbarungen wie etwa der Türkei, Serbien oder Marokko. Dazu kommen weitere Voraussetzungen – etwa eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten Kindergeld.
„In vielen Fällen ist Deutschland nachrangig zuständig, es werden also die Differenzbeträge zum Kindergeld im Heimatland berücksichtigt“, erläuterte die Bundesagentur. „Knapp ein Prozent des ausgezahlten Kindergeldes wird auf ausländische Konten überwiesen.“
Dem „Bild“-Bericht zufolge ging die höchste Summe (109,1 Mio. Euro) in der ersten Jahreshälfte 2025 nach Polen. Außerdem wurden 31,4 Mio. auf Konten in Rumänien überwiesen, 25,1 Mio. nach Tschechien, 18,3 Mio. nach Frankreich, 9,7 Mio. nach Kroatien, sowie jeweils 8,7 Mio. Euro in die Slowakei und auf Konten in Ungarn. 4,6 Mio. Euro sollen auf Konten in Bulgarien eingegangen sein.
Zuletzt hatte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit so viel Kindergeld ausgezahlt wie noch nie. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben zusammen mit dem Kinderzuschlag auf 57,50 Milliarden Euro. Die beiden Leistungen werden aus dem Bundeshaushalt und damit aus Steuermitteln finanziert.
2024 betrug das Kindergeld monatlich 250 Euro pro Kind. Für 2025 wurde es auf 255 Euro monatlich erhöht. Der zusätzlich zum Kindergeld gezahlte Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Den Zuschlag erhalten auf Antrag Familien, deren Einkommen zwar für den Lebensunterhalt der Eltern, jedoch nicht für die Kinder ausreicht.
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