Erste Details zur Bürgergeld-Reform – diese Regeln sollen verschärft werden
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat erste Schwerpunkte der geplanten Bürgergeld-Reform bekannt gegeben. Bei einer Rede vor Jobcenter-Führungskräften erklärte sie, die Sozialleistung künftig „konsequenter auf Vermittlung und Mitwirkung auszurichten“. Dazu gehöre auch, „dass wir die Rechte und Pflichten verbindlicher regeln und Leistungsminderungen verschärfen“, so die SPD-Politikerin laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Zudem wolle sie gegen Missbrauch vorgehen, der das System in Misskredit bringe. „Wir dürfen nicht naiv sein“, insistierte die Ministerin.
Unter Berufung auf Regierungskreise nannte die Zeitung zudem erste konkrete Maßnahmen. Bürgergeldbeziehern, die Termine versäumen, kann bislang zehn Prozent des monatlichen Betrags gekürzt werden. In Zukunft solle die Unterstützung deutlicher geringer ausfallen. Jobvermittler sollen die Möglichkeit erhalten, bei Ablehnung von Stellenangeboten „schneller und einfacher“ bis zu 30 Prozent des Betrags zu streichen. Gänzlich eingestellt werden soll die Unterstützung jener Menschen, die weder auf Briefe reagieren noch an der Meldeadresse anzutreffen sind. Über diese Eckpunkte berichtete auch die „Bild“-Zeitung.
Das Schonvermögen soll laut „SZ“ künftig kleiner ausfallen. Bislang galt in der Karenzzeit eine Obergrenze von 40.000 Euro für die erste Person im Haushalt. Jede weitere Person durfte maximal 15.000 Euro Privatvermögen besitzen, um staatliche Unterstützung erhalten zu können.
Die „Bild“-Zeitung berichtete zudem, dass Bürgergeld-Bezieher umgehend ausziehen sollen, wenn sie in einer zu teuren Wohnung leben. Aktuell gilt noch ein Jahr Schonfrist, danach überprüft das Jobcenter die Angemessenheit der Miete.
Auch die Regelung für Zuwanderer aus der Europäischen Union soll verschärft werden. Über die rechtlichen Möglichkeiten herrscht noch Uneinigkeit. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Carsten Linnemann und Matthias Miersch, hatten unlängst dafür plädiert, die Rechtslage auf EU-Ebene zu ändern, die es Bürgern erlaubt, in einem anderen EU-Staat Sozialleistungen zu beziehen, sofern sie dort arbeiten. Allerdings hatte sich der SPD-Politiker skeptisch gezeigt. „Das ist nicht einfach zu ändern“, sagte Miersch im „Bericht aus Berlin“.
„Wir bringen das schon zusammen“, versichert Merz
Am Montag hatte sich Bundeskanzler Friedrich Merz zuversichtlich gezeigt, dass zusammen mit der SPD bald eine Reform des Bürgergelds gelingen wird. „Wir bringen das schon zusammen“, sagte der CDU-Politiker beim „Ständehaus Treff“ der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf. „Die Reform des Bürgergeldsystems wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden.“
Man spreche mit der SPD etwa über Elemente, die es Menschen erlaubten, wieder in Arbeit zurückzukehren. Es brauche ein Element, das es Betroffenen attraktiv erscheinen lasse, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukommen. Es sei klar, dass man in einer Koalition Rücksicht aufeinander nehmen müsse – auch wenn er in Sachfragen anderer Meinung sei als der Partner. „Der Regierungschef muss zusammenhalten“, betonte Merz.
Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte zuvor gesagt, sie rechne damit, in den kommenden zwei Wochen Vorschläge zu der geplanten Reform des Bürgergelds vorzulegen. „Wir wollen es jetzt im Oktober auch abschließen, weil wir sagen, das Thema muss jetzt auch endgültig entschieden werden“, sagte die SPD-Co-Vorsitzende in Berlin. Sie sitze mit Merz, den Fraktionsspitzen sowie den beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU) und Dagmar Schmidt (SPD) „seit Wochen“ zusammen. „Ich bin zuversichtlich, dass uns das jetzt auch in den nächsten 14 Tagen spätestens gelingt.“
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