FDP-Politikerin Sandra Bubendorfer-Licht, Lars Castellucci von der SPD und Konstantin von Notz von den Grünen drängen auf weitere Gespräche über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. „Den eindeutigen Verfassungsauftrag weiter zu ignorieren, ist in einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft immer weniger begründbar“, schreiben sie in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Die von Union und SPD getragene Bundesregierung plant derzeit keine Initiative zur Ablösung dieser staatlichen Zahlungen an die Kirchen, die auf die Enteignung kirchlichen Vermögens im Zuge der Säkularisierung zurückgehen.

Die drei Autoren des Beitrags waren bis zur Neuwahl des Bundestags im Februar als Berichterstatter ihrer Fraktionen für das Thema zuständig. Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte 2021 vereinbart, eine gesetzliche Regelung für das Ablösen der Zahlungen an die Kirchen zu schaffen. Dazu kam es vor allem wegen Widerstands aus den Bundesländern aber nicht.

Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen

Bubendorfer-Licht, Castellucci und Notz schreiben in dem Zeitungsbeitrag, eine Ablösung der Staatsleistungen läge im Eigeninteresse von Staat und Kirchen. „Im Interesse des säkularen Staates, der nicht die Aufgabe hat, Religionsgemeinschaften zu alimentieren, noch dazu auf so einseitige und wenig plurale Weise. Aber auch im Interesse der Kirchen, die sich nicht dem Vorwurf ungerechtfertigter Privilegien ausgesetzt sehen wollen“, argumentieren sie.

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Geleistet werden die Zahlungen von den Bundesländern. Sie summieren sich auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr, wobei die Höhe von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfällt. Der Auftrag zum Ablösen der Leistungen steht im Grundgesetz.

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