Ermittler durchsuchen Büro – Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Krah auf
Der Bundestag hat die Aufhebung der Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah beschlossen. Wie der Bundestag am Donnerstagmorgen mitteilte, habe das Parlament ohne Aussprache eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Immunitätsangelegenheiten mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Der Bundestag hat somit gerichtlich angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genehmigt. Im Anschluss wurden Büroräume des Beschuldigten im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und – mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz – in Brüssel durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Die Durchsuchungen waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden.
Die AfD-Fraktionsführung im Bundestag äußerte sich am Donnerstag betont distanziert: „Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang“, erklärten die Vorsitzenden Weidel und Chrupalla.
Auslöser ist offenbar ein Ermittlungsverfahren der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah steht unter dem Verdacht, Gelder aus chinesischen Quellen erhalten zu haben. Der AfD-Politiker weist die Anschuldigungen zurück.
Die Aufhebung seiner Immunität bezeichnet Krah als „die logische Folge der gegen mich geführten Ermittlungen“. Er betont, dass die Vorwürfe gegen ihn „absurd, konstruiert und rein politisch motiviert“ seien. Zudem spricht Krah von einer Durchsuchung seines Büros, die er als „Versuch einer Einschüchterung“ wertet, gegen den er sich wehren werde.
Ermittlungen auch gegen Ex-Mitarbeiter Jian G.
Krahs Mitarbeiter Jian G. wirft der Generalbundesanwalt Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst vor. Er soll als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. Bereits ab 2002 soll der Deutsche laut Anklage Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein. In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht sind bis Ende September sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt. Auch Krah sagte vor Gericht aus.
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