Im Prozess um den islamistischen Messeranschlag von Solingen ist der angeklagte Syrer Issa Al Hassan zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellte bei der Urteilsverkündung am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe.

Al Hassan hatte beim Solinger Stadtfest am 23. August vergangenen Jahres mit einem Messer auf Besucher eingestochen und dabei drei Menschen getötet und acht verletzt.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert. Sie hatte dem Mann unter anderem dreifachen Mord und Verbindungen zur islamistischen IS-Miliz vorgeworfen. Al Hassan habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen in Solingen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen „Repräsentanten der westlichen Gesellschaft“ gesehen habe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Der Syrer hatte zu Prozessbeginn im Mai ein Geständnis zu der Tat auf dem Solinger Stadtfest am 23. August 2024 abgelegt. Er habe Unschuldige getötet, nicht Ungläubige.

Anschlag mit politischen Folgen

Der Anschlag beim Solinger „Festival der Vielfalt“ löste eine hitzige bundesweite Debatte über die deutsche Migrationspolitik und Asylverfahren aus. Der spätere Attentäter war über Bulgarien als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, ein Abschiebeversuch scheiterte. Auf Landesebene stand besonders NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) in der Kritik. Ein Untersuchungsausschuss soll strukturelle Defizite bei Rückführungen und Abschiebehaft sowie mögliche Versäumnisse und Fehlverhalten der Landesregierung prüfen.

Die Ampel-Koalition im Bund und die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen verabschiedeten Maßnahmenpakete zur Verschärfung der Migrations- und Sicherheitspolitik. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD stieß weitere Verschärfungen an, etwa die Aussetzung des Familiennachzugs und Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an deutschen Grenzen.

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