Der Präsident des Steuerzahlerbunds hat die von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geplante Erhöhung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung scharf kritisiert. „Die Idee von Bas ist Bullshit“, sagte Reiner Holznagel der „Bild“-Zeitung in Anspielung auf ein Zitat der SPD-Politikerin.

Der Plan wird dazu führen, dass Menschen mit höheren Einkommen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an ihre Sozialversicherungen abführen müssen. Die sogenannte Bemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Einkommens Sozialbeiträge zu entrichten sind. Steigt die Grenze, wird ein höherer Teil des Einkommens beitragspflichtig.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Den entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Über den Entwurf berichtete zuerst das Portal „Politico“.

„Finger weg von den Beitragsbemessungsgrenzen“, sagte Holznagel. „Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter und Selbständige – ihre Krankenversicherungsbeiträge steigen sofort, wenn die Grenze bald auf rund 70.000 Euro brutto klettert.“ Es sei eine automatische Mehrbelastung, ohne dass es automatisch Entlastungen bei den Steuern gebe.

Holznagel fordert die Union auf, das Vorhaben zu stoppen. „Die Union muss hier klare Kante zeigen, sonst haben Millionen Beschäftigte zum Jahreswechsel weniger Netto im Portemonnaie. Entscheidend ist am Ende doch, was auf dem Lohnzettel übrig bleibt! Statt immer nur Grenzen hochzuschrauben, braucht es endlich Einsparungen bei den Sozialleistungen.“

So sieht der Plan von Bas aus:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8450 Euro steigen.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen – von monatlich 5512,50 Euro in diesem Jahr auf 5812,50 Euro im kommenden Jahr.
  • Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6450 Euro pro Monat angehoben werden.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung, zu dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen, erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.

2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut dem Verordnungsentwurf um 5,16 Prozent gestiegen. Der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke sagte dem Berliner „Tagesspiegel“, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sei daher notwendig.

„Die Bundesregierung vollzieht die Lohnentwicklung nach und hat in der Sache wenig Gestaltungsspielraum“, stellte er klar. Problematisch sei jedoch, dass parallel auch die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen dürften, sodass viele Beschäftigte doppelt getroffen würden. Viele Menschen hätten jedoch bereits „die Nase voll, weil sie trotz harter Arbeit kaum noch vom Fleck kommen“.

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bewertete die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen als unzureichend. Notwendig sei zudem eine Bürgerversicherung in die alle einzahlen „und zwar proportional zu ihren Einkommen“, verlangte sie in den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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