Nichtraucherschutz: Kritik an laschen Rauchverboten in Mitteldeutschland
Beim Open-Air-Konzert, am Badestrand oder sogar auf dem Krankenhausgelände und dem Kinderspielplatz – Rauchen wird in Deutschland trotz hoher Gesundheitsgefahren an vielen öffentlichen Orten toleriert. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürfen sich Raucherinnen und Raucher sogar noch drinnen qualmen, etwa in Kneipen, Bars und Clubs. Vielen Nichtrauchern stinkt das. Johann Bartelt, Landesleiter von "Pro Rauchfrei" in Berlin, sagt MDR AKTUELL: "Rauchen und Passivrauchen sind das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Daran sterben in Deutschland jedes Jahr 127.000 Menschen. Das ist ein Thema, das in den Mittelpunkt der Gesellschaft gehört."
Die Hauptforderung von "Pro Rauchfrei" ist ein vollständiges Rauchverbot in allen öffentlichen Innenräumen. Bartelt verweist auf internationale Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist – und die auch in Mitteldeutschland nicht eingehalten würden: "Bislang ist es so, dass die Nichtraucherschutzgesetze in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegen das WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs verstoßen. Danach müssen alle öffentlichen Innenräume und alle Arbeitsplätze in Innenräumen vollständig rauchfrei werden. Das gilt auch für die Gastronomie."
Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass schon kleinste Mengen Tabakrauch gesundheitsgefährdend sein können.
Darüber hinaus mahnt "Pro Rauchfrei" weitere Verbote an. Auch unter freiem Himmel sollte das Rauchen nach Ansicht der Nichtraucherorganisation in der Öffentlichkeit untersagt werden – an den eingangs genannten Orten und zudem etwa in der Außengastronomie, an Haltestellen oder in Eingangsbereichen. Bartelt: "Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass schon kleinste Mengen Tabakrauch gesundheitsgefährdend sein können und zum Beispiel Tumorwachstum begünstigen können. Daher brauchen wir tatsächlich vollständigen Nichtraucherschutz in diesen Bereichen."
Laut internationalen Vergleichsstudien schneidet Deutschland beim Nichtraucherschutz wahrlich schlecht ab. Im "Tabacco Control Scale", einem von der EU-Kommission co-finanzierten Vergleich, landete Deutschland 2021 auf Platz 34 von 37 Staaten.
Deutschland beim Nichtraucherschutz international abgeschlagen
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg beklagt einen gesetzlichen "Flickenteppich". Es gebe zu viele Ausnahmen. Das gelte auch in Mitteldeutschland, und zwar nicht nur bei der Gastronomie. So gebe es etwa in Sachsen die Möglichkeit, auch in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen unter Umständen das Rauchen im Zimmer zu erlauben. Schaller: "Da setzen sich ja auch Schadstoffe fest längerfristig, die man gar nicht mehr so richtig rausbekommt. Und dann findet ein Belegungswechsel statt und dann kommt der nächste in den Raum, der noch stinkt und noch Schadstoffe ausdünstet."
Kinder sind besonders gefährdet, weil sie schlechtere Entgiftungssystem haben.
Ein anderes Beispiel betrifft Thüringen. Dort ist das Rauchen in Festzelten gesetzlich möglich. Schaller: "Da sehe ich gar nicht richtig den Grund, warum Festzelte anders bewertet werden als normale Gaststätten. Das sind auch geschlossene Räume und da wird man vollgequalmt."
Krebsforscherin Schaller befürwortet ebenfalls weitergehende Einschränkungen – auch für das Rauchen unter freiem Himmel. Speziell alle Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssten stärker reguliert werden. Das betreffe Spielplätze, Parks oder auch Badestrände. "Kinder sind besonders gefährdet, weil sie schlechtere Entgiftungssystem haben", sagt die Expertin für Krebsprävention.
Keine Änderungen in Mitteldeutschland geplant
Trotz der Forderungen gibt es in Mitteldeutschland derzeit keine konkreten Pläne für Gesetzesverschärfungen. Das sächsische Ministerium für Gesundheit und Soziales antwortet auf Anfrage von MDR AKTUELL: "Tabakrauch ist gesundheitsschädlich. Gleichwohl spricht sich das Sozialministerium grundsätzlich gegen eine Überregulierung bis ins kleinste Detail aus." Wichtig seien Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme. Mit Blick auf die Kinderspielplätze verweist das Ministerium darauf, dass Kommunen hier Verbote über örtliche Satzungen regeln könnten.
Auf diese Möglichkeit verweist ebenfalls das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt. Zusätzlich erklärt das Ministerium, dass Verbote auch im Rahmen des Hausrechts bereits jetzt ausgesprochen werden könnten. Zurzeit werde das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt zudem fachlich beurteilt, "sodass die Diskussion der Evaluationsergebnisse abzuwarten ist."
Das Thüringer Gesundheitsministerium "erkennt den Nutzen weiterer Rauchverbote an öffentlich zugänglichen Orten". Aus "gesundheitsfachpolitischer Sicht" wäre auch eine "Stärkung des Nichtraucherschutzes im Gastronomiebereich grundsätzlich zu begrüßen". Konkrete Schritte nennt das Ministerium aber nicht. "Insgesamt prüft das Ministerium die Entwicklungen in Bund und Ländern fortlaufend", heißt es.
Opposition plädiert für mehr Nichtraucherschutz
Oppositionspolitiker sehen hingegen Handlungsbedarf bei dem Thema. Die sachsen-anhaltische Grünen-Landtagsabgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz sagte MDR AKTUELL: "Das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt wurde über zehn Jahre nicht angefasst. Und ja, es braucht dringend gesetzliche Änderungen." Ihre Partei fordert unter anderem Rauchverbote an Haltestellen, auf Spielplätzen und auch in der Innengastronomie. Mit Blick auf Kneipen und Bars empfiehlt Sziborra-Seidlitz eine internationale Perspektive: "Wenn wir in andere Länder gucken, zum Beispiel nach Großbritannien, wo es schon sehr lange ein generelles Rauchverbot in Kneipen gibt, dann gibt es da ja trotzdem eine sehr lebendige Pub-Kultur und die Leute stehen zum Rauchen dann eben draußen vor der Tür."
Auch die Linken plädieren für strengeren Schutz vor Tabakrauch. Die drogenpolitische Sprecherin der Partei im Thüringer Landtag, Linda Stark, bemängelte ebenfalls die Ausnahmeregelungen etwa in der Gastronomie. "Diese Schlupflöcher widersprechen dem eigentlichen Ziel, Beschäftigte und Gäste wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen." Konkret fordert sie: "Keine Sonderregelungen mehr für kleine Kneipen oder Festzelte, keine Raucherräume, dafür klare Standards auch im Außenbereich, etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen oder Klinikgeländen." Zudem müsse Rechtssicherheit geschaffen werden, indem auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabisprodukte ausdrücklich im Gesetz genannt werden.
Ich halte es für überzogen, zu sagen, wir müssen da jetzt noch hunderttausend Dinge aufnehmen.
Über den letzten Punkt würde auch die AfD mit sich sprechen lassen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Partei in Sachsen, Katja Dietz, sagte mit Blick auf E-Zigaretten und andere neuartige Produkte: "Darüber kann man natürlich diskutieren, auch in Anbetracht dessen, dass der Bund selbst sein Nichtraucherschutzgesetz schon angepasst hat in Bezug auf Cannabis."
Weitergehende Verbote lehnt Dietz jedoch ab: "Ich halte es für überzogen, zu sagen, wir müssen da jetzt noch hunderttausend Dinge aufnehmen. Das greift für mich persönlich zu weit in die Persönlichkeitsrechte ein." Die Landespolitikerin aus dem Erzgebirge verweist ebenfalls mögliche Regelungen über kommunale Satzungen oder das Hausrecht. Auf Kinderspielplätzen müsste es nach Ansicht von Dietz allein der Anstand gebieten, dort nicht zu rauchen.
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