Nach dem Anschlag mit einem Auto auf Demonstranten in München im Februar hat die Bundesanwaltschaft den Autofahrer angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem Afghanen unter anderem zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor.

Dem afghanischen Staatsbürger Farhad N. wird vorgeworfen, am 13. Februar sein Auto gezielt in eine Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi in der Münchener Innenstadt. Eine Mutter und ihr zweijähriges Kind kamen dabei ums Leben. 44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon.

Der Angeschuldigte habe die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus begangen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. „Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.“

Farhad N. war direkt nach dem Anschlag festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt. In einem weiteren Schritt würde es Termine für einen Prozess ansetzen. Der Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.

Attentäter rief „Allahu Akbar“

Die Ermittler in München gehen von einem islamistischen Motiv des Autofahrers aus. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe „Allahu Akbar“ gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er „eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein“.

Den Angaben zufolge gab es zu dem Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass der Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei. Die Ermittler hätten auch keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS), zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit.

N. kam nach eigenen Angaben im Dezember 2016 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Aufgrund der Lage in Afghanistan konnte er aber nicht abgeschoben werden und bekam deshalb eine Duldung.

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