Mehr als 20.000 Bürgergeld-Bezieher wohnen allein auf 100 Quadratmetern
Im März 2025 lebten rund 20.000 Einpersonenhaushalte, die Bürgergeld beziehen, in Wohnungen oder Häusern mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern oder mehr. Das geht aus aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.
Grund dafür dürfte die sogenannte Karenzzeit beim Bürgergeld sein. Sie sieht vor, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe übernommen werden – unabhängig davon, ob sie nach den Richtlinien der Kommunen als angemessen gelten. Gelingt es den Leistungsberechtigten trotz nachweislicher Bemühungen nicht, eine angemessene Wohnung zu finden, können die tatsächlichen Wohnkosten in begründeten Einzelfällen weiterhin übernommen werden.
Die Regelung wurde mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 eingeführt. Ziel ist es laut Gesetzesbegründung, soziale Härten bei Leistungsbeginn zu vermeiden und Betroffenen Zeit für die Arbeitsaufnahme zu geben, ohne dass sofort ein Wohnungswechsel erforderlich wird.
Debatte um Mietkosten
Die Mietausgaben für Bürgergeldempfänger standen zuletzt im Zentrum politischer Diskussionen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im ARD-„Sommerinterview“ am vergangenen Sonntag ein Limit für Wohnkosten von Bürgergeldempfängern gefordert und die aktuellen Ausgaben als zu hoch kritisiert. Nach Angaben der BA lagen die anerkannten Mietkosten im März 2025 bei 1,13 Milliarden Euro. Diese Summe umfasst ausschließlich die Mietanteile ohne Heiz- und Betriebskosten sowie ohne einmalige Leistungen wie Kautionen.
Zum Vergleich: In den Vormonaten Dezember 2024 und September 2024 beliefen sich die anerkannten Mietkosten jeweils auf 1,15 Milliarden Euro, im Juni 2024 auf 1,16 Milliarden Euro. Damit ist seit Mitte 2024 ein leichter Rückgang zu verzeichnen.
Insgesamt wurden im März 2025 1,48 Milliarden Euro für Unterkunftskosten gezahlt – damit blieben die Ausgaben auf Rekord-Niveau. Dieser Betrag beinhaltet neben Mieten auch Heizkosten, Betriebskosten, Schuldzinsen für selbst genutztes Wohneigentum sowie einmalige Leistungen. Die Zahl bildet die sogenannten tatsächlichen Kosten ab, die in der Statistik der BA gesondert ausgewiesen werden.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in Unterkünften mit 100 Quadratmetern oder mehr leben, lag im März 2025 bei 181.667. Neben den mehr als 20.000 Einpersonenhaushalten sind darunter auch 22.861 Zwei-Personen-Haushalte und 27.617 Drei-Personen-Haushalte. In rund 111.000 Fällen handelt es sich um Haushalte mit vier oder mehr Personen – bei denen solche Wohnflächen laut BA je nach Einzelfall als angemessen gelten können.
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