Innenminister verteidigt Alleingang bei AfD-Beamten – Bundesregierung will Arbeitsgruppe
Nach Kritik von Staatsrechtlern lenkt das Innenministerium in Rheinland-Pfalz ein: AfD-Mitglieder sollen nicht pauschal vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Eine Einzelfallprüfung soll in solchen Fällen künftig über deren Eignung entscheiden. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte in den vergangenen Tagen für Verwirrung gesorgt, weil es zunächst mitgeteilt hatte, generell keine AfD-Mitglieder mehr in den Staatsdienst in dem Bundesland einzustellen.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) verteidigt seinen Alleingang unterdessen. Jedes Land stehe in der Pflicht, die nötigen Schritte einzuleiten, sagte er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Zwar befürworte auch er ein bundeseinheitliches Vorgehen, die Abstimmungen dafür seien jedoch ein „erkennbar beschwerlicher Weg“. Die Innenminister hätten sich bislang nur auf den Minimalkompromiss einigen können, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese sei aber noch nicht eingerichtet.
In dem Gespräch gab der Minister zu, dass durch die Kommunikationspolitik des Landes eine „Unklarheit“ über die künftigen Regelungen entstanden sei. Das Innenministerium hatte in der vergangenen Woche mit einer Presseerklärung den Eindruck erweckt, die Aufnahme von Bewerbern mit AfD-Parteibuch in den Staatsdienst sei künftig ausgeschlossen. Der SWR hatte berichtet, dies sei dem Sender sogar schriftlich ausdrücklich bestätigt worden.
Schon „Zweifel“ an der Verfassungstreue sind zu viel
Die Entscheidung hatte ein bundesweites Medienecho ausgelöst, Staatsrechtler schätzten ein solches Vorgehen als rechtswidrig ein. Tatsächlich sieht aber auch die verschärfte Verwaltungsverordnung des Landes eine Einzelfallprüfung vor. Bewerber müssen künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Zu den gelisteten Vereinigungen gehöre auch die AfD, hatte das Ministerium mitgeteilt.
Bereits die bloße Mitgliedschaft bei der AfD könne ein Indiz für mangelnde Verfassungstreue darstellen, sagte Ebling nun: „Sie kann auf Zweifel hinweisen. Und Zweifel sind an dieser Stelle schon zu viel.“ Wer trotz seiner Parteimitgliedschaft eine Anstellung im öffentlichen Dienst anstrebe, müsse die bestehenden Zweifel klar ausräumen können. Ebling war wegen seines mit den anderen Ländern nicht abgestimmten Vorgehens auch von der Opposition kritisiert worden. Die AfD warf ihm einen „verfassungswidrigen Schnellschuss“ vor.
Arbeitsgruppe zu AfD-Beamten soll gemeinsame Haltung festlegen
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es derzeit keinen generellen Einstellungsstopp für Mitglieder der AfD für den Staatsdienst. Eine Abfrage zu Parteimitgliedschaften finde im Bundesministerium des Innern weder im Beamtenbereich noch bei Tarifbeschäftigten statt, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch mit.
Sie verwies darauf, dass die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrssitzung beschlossen hätten, eine Arbeitsgruppe zu dem Thema einzurichten. Diese solle eine gemeinsame Haltung von Bund und Ländern zu Dienst und Dienstrecht, Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen festlegen, wenn die Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt wird.
Für die Tarifbeschäftigen des Bundes gelte, dass sie sich für hoheitliche Tätigkeiten immer „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen“, teilte die Sprecherin weiter mit. Dies werden aber jeweils im Einzelfall zu prüfen.
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