Dobrindt hält konsularische Vertretung der Taliban in Deutschland für möglich
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält ungeachtet der heftigen Kritik daran fest, in direkten Verhandlungen mit den Taliban eine Vereinbarung über die Rückführung von afghanischen Straftätern aus Deutschland in ihre Heimat zu erreichen.
Dobrindt sagte in der neuen Ausgabe des Talk-Formats „Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard“ auf WELT TV (Ausstrahlung heute 14.00 Uhr): „Unser Interesse ist, dass schwere Straftäter aus diesem Land heraus nach Afghanistan zurückgeführt werden.“ Um das zu erreichen, sei er bereit, mit den entsprechenden Verantwortungsträgern zu sprechen. Zur „Empörungswelle“ gegen seine Position sagte der Minister: „Ich finde das ehrlicherweise ziemlich verlogen“.
Die Forderung der Taliban nach einer konsularischen Vertretung in Berlin im Gegenzug für eine Rückführungs-Vereinbarung begrüßte Dobrindt grundsätzlich: „Wenn jetzt Taliban, Afghanen hier Vertreter herschicken (...), dann kann das unterhalb auch einer diplomatischen Anerkennung funktionieren. Und ich hätte kein Problem, wenn wir einen Ansprechpartner hier vor Ort haben für Probleme, die wir lösen wollen.“ Er habe aber noch keine Kontakte mit Kabul aufgenommen.
Der Innenminister bestritt in dem WELT TV-Talk einen Dissens mit Außenminister Johann Wadephul im Hinblick auf Verhandlungen mit den Taliban: „Was Joe Wadephul gesagt hat, war, dass man unterhalb der diplomatischen Anerkennung mit einem Land Vereinbarungen treffen kann. Und genau darum geht es mir. Mit jemandem zu sprechen, ist keine diplomatische Anerkennung im klassischen Sinne.“ Er könne die Position Wadephuls nachvollziehen, dass man dieses Land nicht diplomatisch voll anerkennen sollte.
Dobrindt begründete die Notwendigkeit einer Vereinbarung mit den Taliban auch damit, dass dies die Voraussetzung dafür sei, schwere Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafen über längere Zeit in Abschiebehaft zu nehmen. Die Voraussetzung dafür sei, dass es mit deren Herkunftsland eine Vereinbarung über die Rücknahme gebe.
AfD-Verbotsverfahren ist „grundfalscher Weg“, sagt Dobrindt
Der Minister kommentierte auch die Forderung von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch am Mittwoch im Bundestag, dass ein Verbotsverfahren der AfD kommen müsse. „Das ist ein grundfalscher Weg“, sagte Dobrindt. Es sei „ein absoluter Trugschluss“ zu glauben, man könnte über Jahre eine Politik betreiben, die dazu führe, dass radikale Parteien bessere Wahlergebnisse erzielten, um dann zu sagen: „Jetzt muss man die halt einfach verbieten.“
Ein Verbotsverfahren bediene zudem das Opferrollen-Narrativ der AfD nach dem Motto: „Schaut mal her, die etablierten Parteien wollen sich mit uns politisch gar nicht mehr auseinandersetzen. Jetzt kommen sie, um uns juristisch zu bekämpfen.“ Das werde in Teilen der Bevölkerung zu noch mehr Polarisierung führen. Er wolle „der AfD diesen Gefallen überhaupt nicht tun“, so Dobrindt. Für ihn sei klar: „Wir müssen die AfD wegregieren und nicht wegverbieten.“
Der Minister argumentierte, dass es in den vergangenen acht Wochen gerade in der Frage der Migration gelungen sei, „wieder Zustimmung und Vertrauen in der Bevölkerung zurückzugewinnen“. Und weiter: „Das ist etwas, was auch die Polarisierung zurückdrängt und die radikalen Parteien kleiner macht.“ Dobrindt mahnte dabei auch in Richtung des Koalitionspartners: „Wer aber glaubt, er könnte ein Verbotsverfahren eingehen, der muss wissen: Das dauert Jahre.“ Und in diesen Jahren werde man sich weiter mit der AfD auseinandersetzen müssen: „Und dann wird es eher noch schwerer.“
Kreuz drückt „Wertehaltung dieser Gesellschaft aus“
Angesprochen auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts, nachdem ein Gymnasium sich rechtswidrig gegen das Abhängen eines Kruzifixes im Eingangsbereich der Schule geweigert hatte, plädierte Dobrindt ungeachtet der richterlichen Entscheidung dafür, in bayerischen Schulen christliche Kreuze nicht abzuhängen. „Allen denjenigen, die sagen, man soll die Kreuze abhängen, denen sagen wir: Wir wollen diese Kreuze aufhängen.“
Der Minister räumte ein, dass er das Urteil noch nicht gelesen habe. Er riet aber zu einem pragmatischen Umgang damit, dass das Gericht das Kreuz über dem Eingang der betreffenden Schule verboten hatte: „Dann hängt das halt über einen anderen Eingang.“ Dann könnten sich Gerichte doch erneut damit befassen.
Es gehe „schlichtweg um das Grundverständnis unseres Zusammenlebens“. Dobrindt weiter: „Das Kreuz drückt mehr aus als den christlichen Glauben, sondern es drückt eine Wertehaltung dieser Gesellschaft aus, wie sie zusammenlebt, wie sie miteinander umgeht. Wenn hier ständig von Toleranz gesprochen wird, was ich richtig finde, dann muss ich sagen: Die Grundlage der Toleranz ist der christliche Glaube. Das könnte man ja auch mal mit einem Kreuz zur Darstellung bringen.“
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