Kabinett beschließt Lachgas-Verbot und strengere Regeln für K.o.-Tropfen
- Die Bundesregierung will Lachgas für Kinder und Jugendliche verbieten und den Verkauf stärker regulieren.
- K.o.-Tropfen wie GBL und 1,4-Butandiol sollen künftig strenger verboten werden.
- Außerdem sollen die Länder dem Bund künftig jährlich über ihre Investitionsprojekte berichten.
- Die Bundesregierung plant die Erdgasförderung vor Borkum trotz Umweltbedenken weiter.
- Das Sprengen von Geldautomaten soll mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren härter bestraft werden.
Um den zunehmenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge einzudämmen, will das Bundeskabinett den Erwerb und Besitz des Gases für Kinder und Jugendliche verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht zudem vor, den Online-Handel sowie den Verkauf an Selbstbedienungsautomaten generell zu untersagen.
Warken betont Gesundheitsrisiken für junge Konsumenten
Warken betonte, vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Gerade für Minderjährige berge der Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken – darunter Bewusstlosigkeit und dauerhafte Nervenschäden. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnte, Lachgas sei "kein harmloser Partygag". Vor allem die einfache Verfügbarkeit und aromatisierte Varianten würden das Gefahrenpotenzial verharmlosen, so seine Einschätzung.
Da Lachgas auch in der Lebensmittelproduktion genutzt wird, etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne, sollen bestimmte Anwendungen vom Verbot ausgenommen bleiben. So dürfen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge sowie Fertigsprühsahne weiterhin verkauft werden.
Auch K.o.-Tropfen im Visier der Politik
Neben Lachgas nimmt der Gesetzentwurf auch sogenannte K.o.-Tropfen ins Visier. Die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol sollen künftig strenger reguliert werden. In bestimmten Mengen sollen sie unter ein Umgangsverbot für neue psychoaktive Stoffe fallen. Herstellung, Vertrieb und Handel würden damit untersagt. Die Substanzen werden oft unbemerkt in Getränke gemischt, um Opfer bewusstlos zu machen – etwa für Sexualdelikte oder Raubüberfälle.
Länder sollen Investitionen künftig offenlegen müssen
Auch im Bereich öffentlicher Finanzen bringt das Kabinett neue Regeln auf den Weg. Künftig sollen die Bundesländer dem Bund jeweils zum 1. Januar mitteilen, welche Investitionsprojekte sie planen, begonnen oder abgeschlossen haben. Die Regelung betrifft die Mittel aus dem 500-Milliarden-Euro-Sonderetat, von dem den Ländern 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Die Mittel dürfen nur für Projekte verwendet werden, die nicht vor 2025 begonnen wurden. Der Gesetzentwurf nennt als Beispiele Vorhaben aus den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Bildung und Digitalisierung.
Umstrittene Gasförderung vor Borkum geplant
Die Bundesregierung hält zudem an einem umstrittenen Vorhaben zur Erdgasförderung vor der Nordsee-Insel Borkum fest. Das Kabinett stimmte einem Gesetzentwurf zu, der eine Ausbeutung der Gaslagerstätte zusammen mit den Niederlanden ermöglichen soll. In der Vorgängerregierung hatten die Grünen das Projekt wegen befürchteter Umweltschäden blockiert.
Schließlich will die Bundesregierung das Sprengen von Geldautomaten künftig deutlich härter bestrafen. Ein vom Innen- und Justizministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von zwei bis zu 15 Jahren vor. Wer dabei Menschen gesundheitlich schädigt, muss mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Mit der Verschärfung reagiert die Regierung auf die wachsende Zahl an Sprengungen durch professionell organisierte Banden. Der Bundestag muss den Gesetzen noch zustimmen.
dpa/reuters(mbe)
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