Bundesregierung geht gegen Lachgas und K.o.-Tropfen vor
Lachgas, das zunehmend als Partydroge konsumiert wird, soll für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten werden. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg, der Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Verboten werden sollen generell der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die teils als "Vergewaltigungsdroge" eingesetzt werden, soll mit den Plänen ebenfalls deutlich beschränkt werden.
Warken sagte: "Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden." Gerade für Kinder und Jugendliche sei der Konsum von Lachgas mit hohen Risiken verbunden – etwa Bewusstlosigkeit und bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnte, Lachgas sei "kein harmloser Partygag". Ein Grund für zunehmenden Konsum bei Jüngeren sei die einfache Verfügbarkeit und das Versetzen mit Geschmacksaromen, das zur Verharmlosung beitrage.

Massive Folgeschäden Wann Lachgas richtig gefährlich wird
geoLachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, über Luftballons ein. "Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit", heißt es im Entwurf. Bei direktem Konsum aus Kartuschen drohten wegen der Kühlung Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.
Lachgas und K.o.-Tropfen im Visier
Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Verboten werden die Herstellung, das Inverkehrbringen und der Handel.
Drogen als Therapiemethode: Was im Körper passiert, wenn man MDMA, Ketamin und LSD nimmt

Nachdem die psychodelische Wirkung von Substanzen wie Lysergsäurediethylamid (LSD) oder Psilocybin, also dem Wirkstoff in Magic Mushrooms, zunächst vor allem im privaten Kontext zur Bewusstseinserweiterung und im Partykontext Anwendung fand, beschäftigen sich aktuell zahlreiche Studien mit dem Potenzial dieser Rauschmittel im Therapiekontext. Die bewusstseinserweiternde Wirkung soll demnach auch bei Menschen mit Traumata, Depressionen und Suchterkrankungen zum Einsatz kommen. Ensprechende Therapiemethoden sind allerdings in Deutschland noch nicht offiziell zugelassen. In Australien ist dies seit letztem Jahr bereits der Fall.
Wie wirkt die Droge?
LSD wird vom Gehirn quasi wie Serotonin behandelt, da es dem Neurotransmitter von der Struktur sehr ähnelt. Serotonin hilft dabei, im Gehirn Informationen weiterzugeben. LSD aber lässt Teile des Gehirns miteinander kommunizieren, die normalerweise keine Verbindung haben. Dadurch entstehen bei dem Konsumenten die bewusstseinserweiternden Eindrücke. Das ganze Hirn arbeitet also auf Hochtouren, was wiederum auch zu chaotischen und verwirrenden Verknüpfungen führen kann. Eine der gefährlichsten Nebenwirkungen des Konsums ist deshalb eine Psychose. Ein dauerhafter Konsum kann zudem psychisch abhängig machen, da die Serotonin-Aufnahme beeinträchtigt wird. © un / Getty Images
Der Entwurf kommt jetzt in den Bundestag, der das Gesetz beschließen soll. In Kraft treten sollen die Neuregelungen dann drei Monate nach der Verkündung - zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten sowie von Altersprüfungen. Einen Entwurf für Verkaufsverbote hatte auch schon Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.
Ausnahmen für Sprühsahne
Weil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.
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