Mindestlohn 2026: Kommt der Anstieg auf 15 Euro?
- Die Mindestlohnkommission entscheidet über die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze.
- Die SPD fordert einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde, die Union betont die Unabhängigkeit der Kommission
- Auf Basis der Tariflohn-Entwicklung wäre ein Anstieg in den kommenden Jahren auf ungefähr 14 Euro angezeigt
Eines steht fest: Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde wird in den kommenden Jahren angehoben. Uneinigkeit besteht jedoch bei der Frage, wie stark der Anstieg ausfallen soll. Voraussichtlich am Freitagnachmittag will die Mindestlohnkommission dazu ihre Entscheidung mitteilen. Die Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll eine unabhängige Entscheidung treffen – und trotzdem ist die Erhöhung ein Politikum.
Die SPD hat im Wahlkampf einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde versprochen und weiß bei dieser Forderung die Gewerkschaften hinter sich. Sollte die Kommission mit ihrem Vorschlag deutlich darunter bleiben, stellte der Vorsitzede der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, bereits im April eine gesetzliche Regelung in Aussicht. Die SPD würde dann also eine Anhebung des Mindestlohns durch die Regierung anstreben.
In der DDR sind Löhne und Renten durch die Regierung beschlossen worden. Am Ende stand die Insolvenz.
Das lehnt aber die Union ab. Sie pocht auf die Unabhängigkeit der Kommission. Am Donnerstag sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff dazu im Interview mit dem "Focus": "Ich erwarte von der Bundes-SPD, dass sie sich an die Abmachung hält, nach der Empfehlung der staatsfern paritätisch besetzten Mindestlohnkommission zu handeln." Löhne würden zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, betonte der CDU-Politiker: "Wer sich politisch einmischt, der bringt ein Stück Staatswirtschaft hinein. Die haben wir schon einmal erlebt: In der DDR sind Löhne und Renten durch die Regierung beschlossen worden. Am Ende stand die Insolvenz."
Mitteldeutsche Wirtschaft warnt vor Schwarzarbeit
Ob die Kommission von sich aus zur Empfehlung von rund 15 Euro Mindestlohn kommt, ist sehr fraglich. Die Arbeitgeber wehren sich vehement. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, bezeichnete 15 Euro gar als "Lohnpopulismus".
Wirtschaftsverbände aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bezeichneten einen Mindestlohn von 15 Euro am Donnerstag ebenfalls als "realitätsfremd". Die drei regionalen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände warnten in einer gemeinsamen Stellungnahme vor einer wachsenden Belastung vor allem kleiner Betriebe im ländlichen Raum. "Wenn die mindestlohngetriebenen Preise in personalintensiven Branchen zu hoch sind, konsumieren die Kunden nicht oder weniger oder greifen im schlimmsten Fall auf Schwarzarbeit zurück", heißt es in dem Papier.
Tariflöhne als Orientierung
Aber wonach entscheidet sich die Höhe des Mindestlohns? Dem Mindestlohngesetz zufolge nimmt die Kommission eine "Gesamtabwägung" vor. Die Lohnuntergrenze soll demnach "zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen und zugleich Beschäftigung nicht gefährden. Als Orientierung dient laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne.
Die Tariflöhne wiederum sind im Jahr 2024 einschließlich Sonderzahlungen um 4,8 Prozent gestiegen. Legt man eine solche Steigerung auf den aktuellen Mindestlohn an, ergäbe sich ein Betrag von 13,44 Euro – also recht deutlich unterhalb der 15 Euro. Die Kommission entscheidet allerdings über die Höhe des Mindestlohns für zwei Jahre, also für 2026 und 2027. Geht man von einer weiteren Erhöhung im zweiten Jahr in ähnlicher Höhe aus, ergäbe sich theoretisch ein Mindestlohn von immerhin mehr als 14 Euro.
Eine Festlegung des Mindestlohns per Gesetz wäre gleichwohl nicht ungewöhnlich. Schon bei seiner Einführung im Jahr 2015 wurde er gesetzlich auf 8,50 Euro gesetzt. Im Oktober 2022 stieg der Mindestlohn ebenfalls dank einer Gesetzesänderung deutlich auf zwölf Euro. Das ging auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zurück.
Übrigens: Entgegen früherer Befürchtungen führte die Einführung des Mindestlohns nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen. In zahlreichen wissenschaftlichen Analysen hätten sich diese Prognosen "in der Realität nicht bestätigt", heißt es im bis dato letzten Bericht der Mindestlohnkommission von 2023.
epd/AFP/dpa/MDR (ala)
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