Knapp ein Viertel der Berliner Minderjährigen ist auf Bürgergeld angewiesen. Ende 2024 lebten laut Bundesagentur für Arbeit 146.906 junge Menschen unter 18 Jahren und damit gut 23 Prozent dieser Altersgruppe in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die Transferleistungen gemäß Sozialgesetzbuch II erhielten, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf eine Anfrage der Linkspartei im Abgeordnetenhaus.

Mehr als 100.000 dieser Kinder und Jugendlichen hätten in Bedarfsgemeinschaften gelebt, in denen die Hauptperson oder der Partner einen ausländischen Pass hatte.

Außerdem erhielten den Angaben zufolge insgesamt 1899 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Berlin Leistungen als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Zudem lebten 54.800 der unter 18-Jährigen in der Stadt in einem Haushalt mit mindestens einem erwerbstätigen Elternteil, der Sozialleistungen als sogenannte Aufstockung zum elterlichen Einkommen erhielt.

Einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von Bürgergeldbezug erhielten Ende 2024 demnach knapp 25.000 berechtigte Familien für insgesamt 56.110 Kinder. Dies sei ein Anstieg der Kinderzuschlagsberechtigten gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent und der Kinder um 38 Prozent, hieß es.

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