Der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion droht wegen der Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit eine massive finanzielle Nachforderung durch den Landtag. Nach einem Bericht des Landesrechnungshofes hat die Oppositionsfraktion nach dem Einzug in das Parlament in Mainz im Jahr 2016 mehr als 243.000 Euro nicht bestimmungsgemäß verwendet. Die Kassenprüfer hatten sich die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 für ihre Prüfung vorgenommen.

Der Bericht beanstandet vor allem die Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit. Mittlerweile habe die Oppositionsfraktion rund 61.000 Euro der ursprünglichen Rückzahlungsaußenstände beglichen. Offen ist dem Bericht zufolge jedoch noch eine Summe von mehr als 182.000 Euro.

Der Landtag hat der AfD-Landtagsfraktion eine Frist bis zum 9. Juli gesetzt, die Gelder zurückzuerstatten. Das will diese jedoch nicht hinnehmen: Der Landesrechnungshof greife mindestens teilweise direkt in die politische Arbeit der Fraktion ein – deshalb sei nicht ausgeschlossen, dass gegen einzelne Rückforderungen juristisch vorgegangen werde, erklärte die AfD-Fraktion nach der Veröffentlichung des Berichts. Die übrigen im Parlament vertretenen Fraktionen kritisierten das Vorgehen.

Es ist gesetzlich geregelt, dass den Fraktionen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Ausstattung zu gewährleisten ist. Dazu gehören laut Fraktionsgesetz Geld- und Sachleistungen, die sich unter anderem nach der Größe der Fraktionen richtet. Über die Einnahmen und Ausgaben muss Buch geführt werden. Der Präsident des Landtags veröffentlicht die Rechnungen als Landtagsdrucksachen.

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