Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Habeck wegen Wahlkampfrede
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Anfangsverdachts auf Verleumdung gegen den Bundestagsabgeordneten Robert Habeck (Grüne). Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität sei bereits im Februar bei der Bundestagspräsidentin eingegangen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Ausgangspunkt ist eine Strafanzeige des Bündnisses Sahra Wagenknecht und seiner Gründerin. Die Partei, die bei der Bundestagswahl im Februar knapp den Einzug ins Parlament verpasste, nimmt Anstoß an einer Wahlkampfrede Habecks aus dem August 2024. Darin hatte Habeck dem BSW und auch der AfD Käuflichkeit durch Russland vorgeworfen.
„Sich (...) für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Troll-Armeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen: Das ist widerlich, und das gehört sich nicht, und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden“, hatte der damalige Wirtschaftsminister und Vizekanzler auf einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen in Dresden gesagt.
Habeck hatte sich im Oktober 2024 nach einer Unterlassungsklage des BSW dennoch bereits verpflichtet, solche Aussagen nicht mehr zu tätigen. „Nach Position der Verteidigung handelte es sich bei den Ausführungen um eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung“, schreibt die Staatsanwaltschaft nun.
Nach Angaben des Bundestags lehnte dessen Plenum am 5. Juni die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Habeck mehrheitlich ab – ob es sich dabei um den Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft handelte, blieb aber unklar.
Eine Entscheidung des Bundestags zur beantragten Aufhebung der Immunität von Habeck sei bisher noch nicht übermittelt worden, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauerten an. Für Robert Habeck gelte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
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