Polizeibeauftragter kritisiert Folgen verstärkter Grenzkontrollen für Bundespolizisten
In der Debatte um die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen hat der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch negative Folgen der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erlassenen, verschärften Grenzkontrollen für die Polizeikräfte beklagt. In der „Rheinischen Post“ wies Grötsch darauf hin, „dass wegen der Grenzkontrollen andere Dinge nicht mehr so gemacht werden können, wie es notwendig wäre“. Der Beauftragte forderte überdies hinsichtlich der Zurückweisungen Rechtssicherheit für die von Dobrindt eingesetzten Beamten.
Wegen der verschärften Grenzkontrollen fielen beispielsweise Übungen „einfach weg“. „Das geht nicht“, mahnte der Bundesbeauftragte. Laut Grötsch bekommt die Bundespolizei die Grenzkontrollen hin, „weil sie bisher alles hingekriegt hat. Aber man muss schon die Frage stellen, zu welchem Preis.“ Die Belastungen, denen die Beamtinnen und Beamten ausgesetzt seien, seien „enorm hoch“.
Für Grötsch ist es nach eigenen Angaben eine zentrale Frage, „wie man die Grenzkontrollstellen so betreibt, dass die Kontrollen für die Bundespolizei womöglich noch über einen längeren Zeitraum leistbar bleiben“. Wichtig sei dabei „eine vernünftige Infrastruktur“. Zwar gebe es Kontrollstellen, „die wirklich sehr gut ausgestattet sind, andere aber nicht“.
Dobrindt sieht Rechtssicherheit gegeben
Verschärfte Grenzkontrollen sind zentraler Bestandteil der Migrationspolitik der neuen Bundesregierung. Allerdings ist ihr Kurs umstritten. So hatte das Berliner Verwaltungsgericht Anfang vergangener Woche drei Menschen aus Somalia recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Asylverfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Dobrindt betonten allerdings, dass es sich bei dem Gerichtsurteil um Einzelfallentscheidungen handele.
Dobrindt will ungeachtet der Eilentscheidung an den Zurückweisungen festhalten. „Ich bin der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. „Darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden“, fügte er hinzu. Aus seiner Sicht bestehe durch die Migration eine Überforderung der Kommunen und damit eine Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung.
Polizeibeauftragter Grötsch forderte Rechtssicherheit für die Beamten im Einsatz. Er sei kein Jurist, sondern Polizist, aber er „sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative“. Dies halte er „für einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst geklärt werden“ müsse. Es sei „die Aufgabe des Dienstherrn, neben einer klaren Weisungslage auch für eine klare Rechtslage bei Zurückweisungen zu sorgen“, fuhr Grötsch fort.
Dobrindt hatte vor einem Monat die Bundespolizei angewiesen, von wenigen Ausnahmen abgesehen auch Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Seither habe es insgesamt 3278 Zurückweisungen gegeben, sagte er nun den Funke-Zeitungen. „Darunter waren 160 Personen, die Asyl begehrt haben.“
Aktivisten kritisieren Ablehnung von Asylbewerbern
Unterdessen widersprach die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl scharf Vorwürfen aus der CSU, mit denen insbesondere CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sie in die Nähe eines „Schleusertums“ rückte. „Wir helfen Flüchtlingen, ihre Rechte durchzusetzen – wenn deutsche Behörden sehenden Auges Recht brechen“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp. Pro Asyl hatte die Klage der drei Asylsuchenden aus Somalia vor dem Berliner Verwaltungsgericht unterstützt. „Mit unserem Rechtshilfefonds unterstützen wir Betroffene dabei, in Klageverfahren ihre Rechte zu wahren“, erklärte Kopp weiter.
CSU-Landesgruppenchef Hoffmann sagte dagegen der „Bild am Sonntag“, Pro Asyl handele wie eine Organisation „Pro Schleusertum“. Dabei würde die Organisation Geflüchteten „Anleitungen zum Asyl-Betrug“ geben. „All das sollte von der Staatsanwaltschaft mal genauer unter die Lupe genommen werden“, forderte er.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke