In insgesamt 7557 Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den vergangenen fünf Jahren Passersatzpapiere zur Ausreise von Ausländern beschafft. Das berichtet der „Tagesspiegel“ nach einer Anfrage an die Behörde. Demnach war die Beschaffung in rund der Hälfte der Fälle im Zeitraum von 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich oder nicht zielführend.

Das BAMF beschafft im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen der Länder Ersatzpapiere für bestimmte Herkunftsländer und für drei Bundesländer komplett. Im Zusammenhang damit organisiert die Behörde Sammelanhörungen mit Experten aus den entsprechenden Ländern zwecks Identifizierung der jeweiligen Staatsangehörigen.

In den Jahren 2020 bis 2024 konnten auf dieser Basis demnach 511 Papiere im Jahr 2020 beschafft werden, 1491 im Jahr 2021, 1422 im Jahr 2022, 1833 im Jahr 2023 und 2200 im Jahr 2024. Die Papiere seien jeweils den Bundesländern, die für die weitere Umsetzung zuständig sind, zur Verfügung gestellt worden.

Allerdings war das in mehr als der Hälfte der Fälle nicht zielführend – entweder, weil es nicht zu einer Ausreise kam, dies unklar blieb, oder schließlich doch eigene Dokumente vorgelegt wurden. Das BAMF betonte gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass die Behörde für den Ausgang dessen nicht verantwortlich sei.

Konkret sei dies in den Jahren 2020 bis 2024 bei insgesamt 57 Prozent der eingereichten Amtshilfeersuche der Fall gewesen. 28 Prozent seien gescheitert, weil in der Zwischenzeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sei oder ein Abschiebeverbot durch das zuständige Bundesland. In 21 Prozent der Fälle sei der Aufenthaltsort der betreffenden Ausländer seit mehr als zwei Jahren unbekannt. Und in 12 Prozent der Fälle wurden seitens der Betroffenen schließlich doch Reisedokumente vorgelegt.

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