Rassistische Beleidigungen gegen Nationalspielerin – Gericht verurteilt 60-Jährigen
Nach seinen rassistischen Beleidigungen gegen die englische Nationalspielerin Jess Carter ist ein 60-jähriger Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er darf zudem vier Jahre lang kein Fußballspiel besuchen, wie die Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal berichtete. Der Mann hatte die spätere Europameisterin Carter während der EM 2025 in den sozialen Medien rassistisch beleidigt, der Fall hatte große Aufmerksamkeit erregt.
Er wurde zu sechs Wochen Haft verurteilt, deren Vollstreckung für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er gemeinnützige Arbeit leisten und umgerechnet rund 275 Euro Gerichtskosten und Opferabgabe zahlen.
Der 60-Jährige hatte sich zusätzlich wegen des Besitzes einer Waffe an einem privaten Ort schuldig bekannt. Bei der Durchsuchung seines Hauses war ein Schlagstock gefunden worden. Dafür wurde er zu einer gleichzeitig geltenden Haftstrafe von vier Wochen auf Bewährung verurteilt.
„Sie haben sie aus keinem anderen Grund ins Visier genommen, als dass sie eine prominente Fußballerin ist“, sagte der Richter. „Das hat bei Ihrem Opfer erheblichen Stress und Angst verursacht.“ Bei dem Urteil sei berücksichtigt worden, dass der Mann seine 20 Jahre alte, an Epilepsie leidende Tochter betreue.
Fifa-Präsident Gianni Infantino schaltete sich ein
Carter, seit 2016 die Lebensgefährtin der deutschen Nationalmannschaftstorhüterin Ann-Kathrin Berger und mit ihr verlobt, hatte vor dem Halbfinale gegen Italien öffentlich gemacht, dass sie seit Beginn der EM in der Schweiz vielfach rassistisch beleidigt worden sei. Es sei inakzeptabel, wegen des Aussehens oder der Herkunft angegriffen zu werden, teilte sie mit.
Der englische Fußball-Verband kündigte an, mit der Polizei zu kooperieren, um die Verantwortlichen für derartige Hassverbrechen ausfindig zu machen. Fifa-Präsident Gianni Infantino sagte dazu: „Wir bieten unsere Unterstützung bei allen weiteren erforderlichen Maßnahmen an und werden auch Daten weitergeben, damit geeignete Maßnahmen gegen die Täter ergriffen werden können.“
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