N ach seiner Klettertour durch die Dachkonstruktion des Dortmunder Stadions beim Achtelfinale der Fußball-EM im vergangenen Juni will ein junger Mann aus Osnabrück die Polizei-Gebühren von rund 12.000 Euro nicht bezahlen. Er hat Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage sagte.

Demnach wird die Klage gegen den Kostenbescheid jetzt unter dem Aktenzeichen 17 K 3525/25 geführt. Der Schriftsatz des Anwalts des Mannes ist laut Gericht am Freitag eingegangen.

Die Polizei Dortmund hatte dem Mann - zur Tatzeit 21 Jahre alt - nach früheren Angaben einen Bescheid über 12.076,93 Euro für die Einsatzkosten zugeschickt. Insgesamt seien 108 Polizistinnen und Polizisten, darunter ein Spezialeinsatzkommando (SEK), beteiligt gewesen.

Kletterer wurde nach Tour im BVB-Stadion wieder erwischt

„Ein Großteil des Betrages entfällt mit 9.973,00 Euro auf die Personalkosten der Einsatzkräfte“, hatte ein Sprecher der Polizei Dortmund Ende April erklärt. Außerdem seien Kosten für die Überprüfung und Sicherstellung des Rucksacks durch Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz des Polizeihubschraubers entstanden. Der junge Mann musste bislang nur einen Strafbefehl über 1.050 Euro wegen Hausfriedensbruchs zahlen.

Während des Spiels am 29. Juni entdeckten Zuschauer den Mann hoch oben in der Dachkonstruktion des Stadions, das Bild ging um die Welt. Sicherheitskräfte hielten ihn zunächst für einen ­Betrunkenen, dann für einen potenziellen Terroristen. Während unten auf dem Platz Kimmich und Co. um den Einzug ins Viertelfinale kämpften, spielte sich auf dem Dach des Stadions eine dramatische Verfolgungsjagd ab. In der Folge sollen von den Sicherheitskräften zwei Drohnen angefordert worden sein, ein Polizeihubschrauber mit Wärmebildkamera und Suchscheinwerfer sei zum Einsatz gekommen, ebenso wie Spezialeinsatzkräfte (Höheninterventionsteam), ein Sondereinsatzkommando und Sprengstoffexperten.

Laut „Spiegel“ war er bereits am Vorabend hinaufgeklettert, um Fotos zu machen. Er gehört demnach zur „Roofer“-Szene, also zu Leuten, die auf spektakuläre Aussichtspunkte und Dächer (Englisch: roofs) klettern. Fotos und Videosequenzen von teils extrem hohen Bauwerken posten sie auf ihren Instagram-Accounts oder auf YouTube. Er sei laut des berichts im Oktober am Ulmer Münster, den mit 161,53 Metern höchsten Kirchturm der Welt, erneut erwischt worden. Der Ulmer Turm gehört zu den Hotspots der Roofer-Szene, zum Leidwesen von Kirchengemeinde und Polizei, die immer wieder Kletterer erwischen.

Der Anwalt des Roofers hatte bereits vor dem Gebührenbescheid im „Spiegel“ angekündigt, das nicht zu akzeptieren. Die Sicherheitskräfte seien ja sowieso schon vor Ort gewesen. Zudem gab er Organisatoren und Behörden eine ­Mitschuld. Sein Mandant habe „auf schwer­wiegende Sicherheitslücken hingewiesen“, verklärt er die Aktion, wie könne „es sein, dass jemand so einfach unkontrolliert ins Stadion gelangen kann? Er hätte Handgranaten in seinem Rucksack haben können“, wurde er zitiert.

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