Ferienzeit ist Bußgeldzeit. Wer in Griechenland oder Spanien unterwegs ist, muss als Autofahrer noch mehr aufpassen. Denn diese beiden beliebten Urlaubsländer haben ihre Verkehrsregeln deutlich verschärft und noch mehr KI-unterstützte Überwachungskameras aufgestellt. Das aber hat Tücken.

Wer in griechischen Orten mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen unterwegs ist, der sollte lieber schleichen, schleichen, schleichen. In Griechenland gilt nun in allen Wohngebieten sowie Gassen ein Tempolimit von 30 km/h. Das aber ist leider nur spärlich bis gar nicht ausgeschildert.

Sogar das Auswärtige Amt warnt deshalb in seinen Reisehinweisen vor den neuen griechischen Verkehrsregeln, die auch konsequent geahndet werden.

Woher aber soll man als Ortsunkundiger wissen, was genau als Wohngebiet gilt und welche Straße so eng ist, dass man sie als Gasse bezeichnen könnte? Die Faustregel für Vorsichtige lautet: Nur auf Hauptstraßen mit zwei Spuren pro Richtung innerorts gilt noch 50 km/h.

Automatisierte Bußgeldbescheide

Überwacht wird das auch durch immer mehr KI-unterstützte Kameras, vor allem in Athen und Thessaloniki: Sie registrieren nicht nur zu schnelles Fahren, sondern erspähen auch Handynutzung am Steuer (350‑Euro-Strafe) – und die Bußgeldbescheide werden automatisiert verschickt, auch nach Deutschland.

Nicht selten werden, selbst bei Parkverstößen, die amtlichen Kennzeichen sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung des Bußgeldes wieder von der Polizei ausgehändigt. Für Touristen ist dann der Urlaub erst einmal im Eimer. Und wem das mit einem Mietwagen passiert, der bekommt auch noch eine Rechnung des Mietwagenverleihs für die ungenutzte Zeit.

Allerdings gibt es nach Angaben der Athener Zeitung „Ta Nea“ durch Licht- und Schatteneffekte eine hohe Fehlerquote, die freilich erst nach einem Einspruch auffällt. Ein Fahrer sollte demnach wegen eines Smartphones, das er ans Ohr gehalten habe, 350 Euro als Bußgeld wegen verbotener Handynutzung am Steuer zahlen und 30 Tage den Führerschein abgeben.

Handy am Ohr? Der Fahrer erhob Einspruch. Tatsächlich wurde bei einer gemeinsamen Sichtung des Beweisfotos von der Polizei kleinlaut zugegeben, dass er sich nur am Ohr gekratzt hatte.

Ein anderer sollte zahlen, weil sein Beifahrer während der Fahrt nicht angeschnallt gewesen sein soll. Der Betroffene konnte aber nachweisen, dass er ganz allein unterwegs gewesen war. Tatsächlich hatte er nur eine Tasche auf den Beifahrersitz gestellt. Dieser Schatten wurde als Beifahrer eingeschätzt.

Eine nicht minder überraschte Fahrerin wiederum erhielt einen Bußgeldbescheid über 350 Euro, und zwar wegen Missachtung der Anschnallpflicht. Wie sich herausstellte, hatte die „intelligente“ Kamera den schwarzen Gurt auf schwarzem Kleid nicht erkannt und dies prompt als strafwürdig gewertet.

Für Urlauber aber wird es schwieriger, nach der Heimkehr rechtzeitig Einspruch einzulegen und die Angelegenheit auch noch vor Ort zu klären. Also lieber gleich bunte Klamotten anziehen, keine Taschen auf den Beifahrersitz stellen und niemals am Ohr kratzen.

Lieber keine Flipflops

Auch in Spanien müssen Autofahrer aufmerksamer sein. Die Verkehrsbehörden installieren immer mehr KI‑Kameras. Im Einsatz sind bereits 70 in Andalusien, 32 in Kastilien und León, 27 in Valencia, 17 in Madrid und zwei auf den Balearen. In Spanien ist bereits das bloße Berühren eines Mobiltelefons während der Fahrt und beim Warten an der Ampel strafbar (ab 200 Euro).

Damit nicht genug: Auf den Balearen und auf den Kanaren wird im Sommer von der Guardia Civil kontrolliert, was Außenkameras nicht sehen können: der Fahrer-Fußraum. Das Tragen von Flipflops oder Badelatschen gilt als Ursache eingeschränkter Beweglichkeit und kostet gleich mal bis zu 200 Euro Strafe.

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