Wer eine Drohne besitzt, will sie oft auch in den Urlaub mitnehmen. In welchen europäischen Ländern es Piloten leicht haben, und wo es kompliziert wird.

Urlaubsfotos helfen, damals wie heute: Um Reisen intensiver zu erleben, Freunde und Familie an ihnen teilhaben zu lassen und sich später möglichst lang zu erinnern. Nur dass die Bilder statt mit der analogen Kamera heute meist mit dem Smartphone gemacht werden, zunehmend auch mit der Drohne. 

Drohnen schaffen neue Perspektiven. Brauchte man früher einen Hubschrauber, um die Welt von oben zu zeigen, reicht heute eines dieser kleinen Fluggeräte mit eingebauter Digitalkamera für ein paar Hundert Euro. Um die Welt von oben zu fotografieren, wollen viele Besitzer ihre Drohne auch in den Urlaub mitnehmen. Doch darf man das überhaupt? Welche Vorschriften muss man in welchen europäischen Ländern beachten?

Vorbereitung schützt vor Ärger

Der Urlaub mit Drohne kann schnell zur rechtlichen Stolperfalle werden. Denn trotz EU-Verordnung gelten in einigen Mitgliedsstaaten Sonderregelungen. Wer sich nicht informiert, riskiert Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung. Das Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen in beliebten Urlaubsländern.

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Frankreich: Zwei Registrierungen erforderlich
Anders als in den meisten anderen EU-Ländern ist in Frankreich für manche Drohnenmodelle eine Geräteregistrierung vorgeschrieben – zusätzlich zur e-ID. Betroffen sind alle Modelle mit entsprechenden Funksendern oder einem Gewicht über 799 Gramm.

Italien: Viel Freiheit, wenig Bürokratie 
Neben den europäischen Regeln gelten im Land vergleichsweise wenig Einschränkungen. Wichtig sind vor allem die vorgeschriebenen Abstände zu den Flugplätzen und militärischen Einrichtungen. Ansonsten lässt sich die Drohne im Land recht frei nutzen.

Flugvorbereitung auf Sardinien: Bevor man im europäischen Ausland eine Drohne startet, sollte man sich mit den Auflagen vertraut machen. In Italien sind sie überschaubar © Drohnen-Camp.de

Portugal: Genehmigungspflicht bei Kameras
Hier darf man zwar ohne weitere Auflagen eine Drohne fliegen lassen. Sobald das Gerät aber mit einer Kamera ausgestattet ist, muss für jeden Flug vorab eine Genehmigung eingeholt werden – sowohl auf dem Festland als auch auf beliebten Urlaubsinseln wie Madeira oder den Azoren. Zuständig sind die regionalen Behörden.

Spanien: Viele Strände gelten rechtlich als Stadtgebiet
Für Drohnenflüge gelten in städtischen Gebieten besonders strenge Regeln. Wer dort eine Drohne starten möchte, muss sich vorab beim spanischen Innenministerium melden. Das sorgt in manchen Regionen für Unverständnis. Denn nicht nur Stadtzentren fallen unter den Begriff der "städtischen Umgebung", sondern auch Erholungsgebiete wie Strände mit geringer Bebauung.

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Türkei: Hürden für ausländische Nutzer
Ausländern wird es vergleichsweise schwer gemacht, eine Drohne einzusetzen. Zwar entfällt die Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Dafür müssen Drohnenflüge 20 Tage im Voraus beantragt werden. Bekommt man seinen Drohnenflug bewilligt, muss man ihn von einem lizenzierten türkischen Drohnenpiloten begleiten lassen. Damit ist der Aufwand für ein paar Urlaubsfotos in der Regel zu hoch. Anders sieht es aus, wenn man die türkische Staatsbürgerschaft besitzt – dann fallen viele Auflagen weg.

Hoch hinaus: Landschaftsaufnahmen wie diese auf Zypern wären früher nur mit einem Hubschrauber möglich gewesen. Heute reicht eine Drohne © Drohnen-Camp.de

Griechenland: Genehmigung bei Flughafennähe
Das Land hat viele kleine Inseln, auf denen sich Flugplätze befinden. Wie überall gelten rund um diese Flughäfen verbindliche Sicherheitsabstände. Gerade auf kleineren Inseln liegen zahlreiche Touristenregionen innerhalb dieser Zonen. Wer dort mit einer Drohne fliegen möchte, benötigt eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde. Diese lässt sich in der Regel unkompliziert beantragen.

Strand aus der Vogelperspektive: Wer auf Kreta unweit des Airports eine Drohne starten möchte, benötigt eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde © Drohnen-Camp.de

Großbritannien: Keine Anerkennung europäischer Qualifikationen
Durch den Brexit gelten in Großbritannien eigene Regeln. Zwar erinnern die britischen Bestimmungen stark an die europäischen Verordnungen. Allerdings werden weder in Europa erfolgte Registrierungen noch erworbene Qualifikationen anerkannt. Wer also in England, Schottland oder Wales eine Drohne starten möchte, muss sich vor Ort um die Registrierung kümmern.

Schweden: Freigabe für Luftaufnahmen erforderlich
Wer seine Luftaufnahmen veröffentlichen will, muss sie vorab in Schweden von der Landesvermessungsbehörde freigeben lassen. Die Erlaubnis (Spridningstillstånd) wird kostenlos innerhalb von 65 Tagen erteilt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen sie nicht beantragt werden muss.

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Malta: Zusätzliche Registrierung nötig
Der Himmel über Malta liegt zu großen Teilen im Einzugsgebiet des Flughafens, wo besondere Regeln in der Luftfahrt gelten. Deshalb verlangt die maltesische Luftfahrtbehörde von allen Touristen eine Registrierung im Land. Wer bereits in seinem Heimatland als UAS-Betreiber registriert ist, kann sie für 10 Euro erhalten, sie ist drei Monate lang gültig.

Allgemeine Tipps für den Urlaub mit der Drohne

Neben diesen Besonderheiten gibt es ein paar generelle Punkte, die man als Drohnenpilot auf Reisen berücksichtigen sollte:
1. Regeln des Landes: Recherchieren Sie vor der Reise die Bestimmungen des Ziellandes – auch für kurze Drohnenflüge.
2. Transport im Flugzeug: Ersatzakkus von Drohnen müssen stets im Handgepäck mitgeführt werden. Die Vorgaben der Airline sind zu berücksichtigen.
3. Privatsphäre: Niemand mag es, beobachtet oder ungefragt fotografiert zu werden. Achten Sie deshalb darauf, die Privatsphäre anderer Personen durch den Drohnenflug nicht zu stören.
4. Menschenmengen: Volle Strände müssen als Menschenansammlungen angesehen werden, über denen nach EU-Recht ein Flugverbot für Drohnen besteht.
5. Drohnenversicherung: Prüfen Sie die Gültigkeit der eigenen Versicherung, und führen Sie den Nachweis mit.

Wer diese Punkte beachtet, sollte einen entspannten Urlaub mit der Drohne haben. Weitere Tipps, Checklisten und Länderübersichten finden sie hier.

Quelle: Drohnen-Camp.de

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