Migration: Regierung schränkt Familiennachzug ein
- Bundeskabinett billigt Gesetzesentwurf zur Einschränkung des Familiennachzugs.
- Auch die beschleunigte Einbürgerung gut integrierter Geflüchteter soll gekippt werden.
- Scharfe Kritik kommt von den Grünen und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen.
Das schwarz-rote Kabinett hat erste Verschärfungen in der Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Wie die Bundesregierung mitteilte, beschlossen die Ministerinnen und Minister die Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete und eine Rücknahme der Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags.
Wer ist von den Änderungen beim Familiennachzug betroffen?
Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.
Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, nicht definiert.
Innenminister Alexander Dobrindt setzt mit dem Gesetz eine im Koalitionsvertrag festgehaltene Vereinbarung von Union und SPD um. Bislang wurde pro Monat bis zu 1.000 engen Angehörigen der Familiennachzug nach Deutschland gewährt.
Was ändert sich bei der Einbürgerung?
Darüber hinaus will die schwarz-rote Regierung auch die von der Ampel-Koalition beschlossene beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Einwanderer wieder zurücknehmen. Diese von ihr so genannten "Turbo-Einbürgerungen" waren der Union schon in der Opposition ein Dorn im Auge. In anderen Punkten bleibt die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aber bestehen. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag festhalten.
Kritik der Kirchen: Negative Auswirkungen auf Integration
Schon beim Bekanntwerden der Pläne für den Familiennachzug hatten die katholische und evangelische Kirche Kritik geäußert. Der Hamburger katholische Erzbischof Stefan Heße sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft am Dienstag, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, sehe er sehr kritisch. In der Folge müssten Bürgerkriegsflüchtlinge längere Zeit getrennt von ihren engsten Familienmitgliedern leben. Das sei ethisch überaus fragwürdig und wirke sich auch negativ auf die Integration aus.
Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Christian Stäblein, erklärte: "Eltern und Kinder gehören zusammen. Geschwister gehören zusammen. Familien gehören zusammen." Zusammenhang und Zusammenhalt der Familie seien entscheidend für ein gutes Ankommen. "Wer mit seinen Nächsten in Sicherheit leben darf, findet schneller Halt, lernt leichter unsere Sprache, kann sich besser integrieren und wird eher Teil unserer Gesellschaft." Darum brauche es großzügige Regelungen beim Familiennachzug.
Scharfe Kritik an Familiennachzug-Stopp von Grünen
Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen.
Mehr als 30 Nichtregierungsorganisationen haben an die Bundesregierung appelliert, ihre Pläne zur Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge fallen zu lassen und ihn stattdessen auszuweiten. Scharfe Kritik kam auch von den Grünen. "Die neue Bundesregierung setzt auf Symbolpolitik auf Kosten der Schwächsten und schreckt dabei auch vor klarem Rechtsbruch nicht zurück", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Schahina Gambir der Nachrichtenagentur dpa.
AFP, dpa, KNA (ewi/nvm)
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