Frankreichs Parlament macht Weg für Sterbehilfe frei
Die französische Nationalversammlung hat den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 305 zu 199 Stimmen für den Gesetzentwurf, der anschließend an den Senat geht. Das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen, soll laut dem in erster Lesung verabschiedeten Text sterbenskranken Menschen zustehen, die bei vollem Bewusstsein sind.
„Der Text ist ausbalanciert und enthält sehr strenge Kriterien“, hatte der Abgeordnete Olivier Falorni aus dem Regierungslager vor der Abstimmung betont. Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich derzeit verboten. Präsident Emmanuel Macron hatte sich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit für eine gesellschaftliche Debatte und eine Neuregelung ausgesprochen.
Wegen der Bedenken mancher Abgeordneter wurde das ursprünglich geplante Gesetz unterteilt. Ein zweiter Text zum Ausbau der Palliativpflege wurde einstimmig verabschiedet.
Laut dem Gesetzentwurf müssen Patienten schwer und unheilbar erkrankt sein, sich im fortgeschrittenen oder im Endstadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden, wenn sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen.
Im Regelfall soll der Patient das von einem Arzt verschriebene, zum Tod führende Mittel selbstständig einnehmen. Wenn dieser dazu nicht in der Lage ist, soll aber auch ein Arzt oder ein Pfleger das Mittel verabreichen dürfen. An der Entscheidung sollen jeweils mehrere Menschen beteiligt sein.
Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass die Neuregelung psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Der Senat kann das Gesetz noch überarbeiten. Voraussichtlich geht es Anfang 2026 wieder an die Nationalversammlung zurück.
Kirche wendet sich gegen Sterbehilfe-Gesetz
Die Liberalisierung von Sterbehilfe ist in Frankreich sehr umstritten. Neben konservativen Abgeordneten äußerte auch die katholische Kirche Kritik. In einer Erklärung im Vorfeld hatten die Bischöfe alle Katholiken aufgefordert, sich gegen das Gesetz einzusetzen: „Sagen wir Nein zur Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid.“
Der scheidende Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort von Reims, erklärte: „Töten kann nicht die Wahl der Brüderlichkeit oder der Würde sein. Es ist die Wahl von Verlassenheit und Verweigerung der Hilfe bis zum Ende.“
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestages, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.
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