Die umstrittenen Israel-Äußerungen des frisch gekürten Siegers des Eurovision Song Contest (ESC) haben jetzt auch Österreichs Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen auf den Plan gerufen. Er wehre sich laut österreichischen Medien gegen „Pauschalverurteilungen“ in alle Richtungen.

So sei es falsch, einen Künstler für das Verhalten einer Regierung verantwortlich zu machen. Gleichzeitig dürfe man aber ungeachtet einer „unverrückbaren Haltung zum Staat Israel“ notwendige Kritik an der Regierung Benjamin Netanjahus nicht ausklammern.

Der österreichische ESC-Sieger Johannes Pietsch alias JJ hatte eine Austragung des Wettbewerbs im kommenden Jahr „ohne Israel“ gefordert. Er zeigte sich enttäuscht darüber, dass Israel nach wie vor am ESC teilnehme, da es sich bei dem Land gleichermaßen um einen Aggressor in einem Krieg handele wie bei Russland. Später relativierte der Sänger seine Aussage.

Die israelische Starterin Yuval Raphael war am vergangenen Samstag im ESC-Finale Zweite hinter dem aus Österreich stammenden Sieger JJ geworden. Dabei konnte sie von einem klaren Sieg in der Publikumsabstimmung profitieren. In der die Hälfte der Punkte ausmachenden Jurywertung hatte sie es nur auf einen Platz im Mittelfeld der 26 Starter geschafft. Die Rundfunkanstalten in Spanien und Belgien forderten, die Punktevergabe zu prüfen. Sie zweifelten das Publikumsvotum an. Belgien stellte gar seine künftige Teilnahme an dem Wettbewerb infrage.

Die Verantwortlichen des Eurovision Song Contest (ESC) haben eine Prüfung angekündigt. In einem am Freitag veröffentlichten offenen Brief schrieb der in der Europäischen Rundfunkunion (EBU) für den ESC verantwortliche Martin Green, die Prüfung werde im Juni stattfinden. Solch eine Prüfung sei aber das übliche Vorgehen nach jedem ESC-Finale.

Die EBU erklärte, dass das Abstimmungssystem für den Musikwettbewerb mehrere Sicherheitsebenen umfasse, um es vor Manipulationen zu schützen. Bei der Publikumsabstimmug zeige sich immer, dass es eine besondere Motivation von Gemeinschaften oder Diasporas gebe, für bestimmte Teilnehmerländer abzustimmen. Im Juni solle nun geprüft werden, welche externen Faktoren eine Rolle beim diesjährigen ESC spielten.

Die EBU hatte bereits zuvor auf die Firma Once in Köln verwiesen, die seit Jahren das Televoting für den ESC koordiniert. Sie habe bestätigt, dass die Abstimmungsergebnisse aus allen Ländern korrekt angegeben worden seien.

Geprüft werden solle nun auch, welche Rolle Internetwerbung für Israel spielte. Eine solche Werbung sei nach den Regeln erlaubt – es solle aber sichergestellt werden, dass diese nicht die natürliche Mobilisierung unverhältnismäßig beeinträchtige. Israel hatte eine sehr breite internationale Werbekampagne für seine Starterin in sozialen Netzwerken gefahren. Allerdings warben auch andere Länder für ihre Starter.

Geprüft werden solle auch, ob die bisher mögliche Abgabe von bis zu 20 Stimmen pro Zuschauer sinnvoll sei – es gebe bisher keine Beweise, dass das diesjährige Endergebnis dadurch unverhältnismäßig beeinflusst worden sei. Dennoch sei die Stimmenzahl aber infrage gestellt worden und werde nun geprüft, schrieb Green in seinem offenen Brief.

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