AfD Brandenburg klagt gegen Einstufung als „rechtsextrem“
Die AfD in Brandenburg geht gerichtlich gegen die Einstufung der Landespartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vor. Die Klage und ein Eilantrag würden am Dienstag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, teilte der Landesverband mit. Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt und zurückgenommen wird.
Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Wegen der Kommunikation in dem Fall verlor zunächst Verfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten, am Freitag trat dann Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurück.
Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium und setzte eine Frist bis Montag. Die Klage ist nun der nächste Schritt der Partei. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die AfD erreichen, „die streitgegenständlichen Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen“. Die Partei will zudem eine sogenannte Stillhaltezusage.
Affäre um AfD-Einstufung
Die Einstufung der AfD in Brandenburg sorgte für ein politisches Beben in dem Bundesland. Die Leitung des brandenburgischen Innenministeriums war nach Angaben aus dem Ministerium erst am 5. Mai über die veränderte Bewertung der AfD informiert worden. Lange hatte Verfassungsschutzchef Müller deshalb am Tag darauf mit sofortiger Wirkung entlassen.
Recherchen von WELT und weiteren Medien zeigten allerdings, dass Lange bereits früher über diesen Schritt informiert war. Bei mehreren Treffen soll Müller Lange über die Hochstufung unterrichtet haben, bei einem weiteren hatte er auch ausgedruckte Exemplare eines sogenannten Einstufungsvermerks dabei. Lange trat daher zurück. Ihr Nachfolger wurde an diesem Montag bekannt: der ehemalige Linken-Politiker und Oberbürgermeister von Frankfurt an der Oder, René Wilke.
Im Bund hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Auch auf Bundesebene reagierte die Partei mit einem Eilantrag. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln legte das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
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