Nach der Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz stellt sich für die Bundesländer die Frage, wie sie mit Parteimitgliedern im Staatsdienst umgehen sollen. Hessen und Bayern kündigten bereits an, AfD-Mitglieder im Staatsdienst überprüfen zu wollen. Es werde geprüft, inwieweit die Einstufung „Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) der „Bild“ vom Samstag. „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte sich ähnlich geäußert. „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss“, sagte er ebenfalls der „Bild“.

Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner hält es zudem wie Herrmann für notwendig, die AfD-Finanzierung in den Blick zu nehmen. „Die Innenministerkonferenz sollte aber jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner.

Umstritten ist unter den Innenministern ein mögliches Verbotsverfahren, das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen könnten. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte der „Bild“: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“

Sein Hamburger Amtskollege Andy Grote (SPD) äußerte sich zurückhaltender. Er sagte der Zeitung, für ein mögliches Verbotsverfahren sei die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch – sollte sie gerichtlich bestätigt werden – eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung. Ob ein Verbotsverfahren mit der erforderlichen sehr hohen Erfolgsaussicht geführt werden könnte, wäre im nächsten Schritt vom Verfassungsschutz beziehungsweise Bundesinnenministerium zu prüfen.

Wie mit AfD-Mitgliedern umgehen?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und stuft nun die gesamte Partei als gesichert rechtsextremistisch ein. Grund dafür sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“.

Die AfD will sich dagegen juristisch zur Wehr setzen. Die beiden Co-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichneten die Einstufung ihrer Partei als schweren Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie kritisiert. „Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt. Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. ,Verdachtsfall‘ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen“, schrieben die beiden Politiker in einer in Berlin verbreiteten Presseerklärung.

Die Einstufung soll allerdings auch Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz sein, wie von dem derzeitigen Vorsitzenden, dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), bekannt gemacht wurde.

„Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz wird Herr Senator Mäurer sicherstellen, dass die Thematik Gegenstand auf der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein wird“, sagte eine Sprecherin den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Dazu soll demnach auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen werden.

Derzeit 193 Disziplinarverfahren gegen Polizisten

Nach einem Medienbericht läuft in den Bundesländern derzeit bereits gegen mindestens 193 Polizeibeamte Disziplinarverfahren oder Ermittlungen wegen Verdachts auf eine rechtsextremistische Gesinnung oder Verschwörungsideologie. Die tatsächliche Zahl werde wohl noch deutlich höher liegen, da Nordrhein-Westfalen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern keine eindeutigen Zahlen geliefert hätten, berichteten der Sender RTL und das Magazin „Stern“ unter Berufung auf eine eigene Abfrage bei den Innenministerien der 16 Bundesländer. Ob es sich bei den Betroffen aber tatsächlich um AfD-Mitglieder handelt, wurde nicht genannt.

Demnach hätten Nordrhein-Westfalen und Berlin derzeit zwar jeweils rund 80 Disziplinarvorgänge in Bearbeitung gemeldet. Sie könnten diese aber nach eigenen Angaben mitunter keinen politischen Kategorien wie „rechts“ oder „links“ zuordnen. Mecklenburg-Vorpommern gab an, aktuelle Zahlen erst im vierten Quartal zu melden.

„Jeder Fall ist hier ein Fall zu viel. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten innerdienstlich und außerdienstlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“, sagte Bayerns Innenminister Herrmann dazu. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sagte dem „Stern“: „Extremistische Ansichten haben bei uns keinen Platz. Wer das nicht versteht, fliegt raus!“ Auch RTL hatte berichtet.

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