47 Jahre ist es her, dass Dorothy Bergmann aus Leipzig die Anti-D-Immunprophylaxe bekommen hat. Die damals Schwangere wird nach der verunreinigten Impfung von heute auf morgen krank.

Monatelang liegt sie im Krankenhaus. Ihr Mann wird krankgeschrieben, um das Kind zu betreuen. Das sei damals acht Jahre alt gewesen und habe die Mutter gebraucht, schildert Bergmann die damalige Situation: "Der stand weinend vorm Fenster: Mama, wann kommst du nach Hause, ich brauche dich. Das hat mich total zermürbt."

Hepatitis-Skandal vor Öffentlichkeit vertuscht

Bis heute leidet Dorothy Bergmann an den Folgen einer Hepatitis-C-Infektion. Wie viele andere Frauen auch. Bernhard Strauß, Leiter der Studie "Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht" an der Uni Jena, erklärt dazu: "Die Bezeichnung Hepatitis C gab es damals noch nicht. Weil es eben noch sehr wenig erforscht war, wurde das verschwiegen – und vor allen Dingen der Öffentlichkeit gegenüber vertuscht."

Erst nach der Wende wurde das Ganze öffentlich. Dorothy Bergmann erhält zwar bereits eine kleine Entschädigung, versucht aber mehr Unterstützung einzufordern. Dabei stößt sie auf viel Widerstand, erzählt sie: "Bei meinem letzten oder vorletzten Gutachten habe ich sechs Stunden Verhör gehabt. Das war wie nach Stasi-Manier. Ich musste mich an alle Punkte aus 47 Jahren erinnern."

Studienleiter: Anti-D-Prophylaxe als SED-Unrecht behandeln

Es sei an der Zeit, Anti-D-Prophylaxe-Opfer wie andere von SED-Unrecht Betroffene zu behandeln, fordert Bernhard Strauß. Mit der Novellierung des sogenannten Unrechtsbereinigungsgesetzes und einer neuen Rechtsverordnung seien die ersten Schritte dafür getan, sagt Strauß. Darin werde festgeschrieben, welche Erlebnisse zu welchen schädigenden Folgen führen. Und da könnten die Anti-D-Opfer durchaus mit berücksichtigt werden.

Im September soll die neue Rechtsverordnung stehen und dann in Kraft treten. Dies könnte auch Dorothy Bergmann eine bessere Entschädigung ermöglichen.

MDR (dni)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke