Bundestag beschließt ersten Teil von Führerschein-Reform
Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition den ersten Teil einer Führerschein-Reform in Deutschland beschlossen. Fahrschulen sollen von Bürokratie entlastet werden. Ermöglicht werden soll auch eine „Laienausbildung“ für Fahrschüler etwa durch Eltern, um zusätzliche Fahrpraxis zu gewinnen.
Der Bundesrat muss Gesetzesänderungen noch zustimmen. Das gilt auch für eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums – der zweite Teil des Reformpakets. In dieser Verordnung geht es um Neuregelungen zu Sonderfahrten, theoretischen und praktischen Prüfungen. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist am 20. November.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hält es für möglich, dass Fahrschüler durch die Reform mehrere hundert Euro, im besten Fall sogar bis zu 1000 Euro sparen könnten. Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt laut Ministerium derzeit bei rund 3400 Euro.
Der SPD-Verkehrspolitiker Truels Reichardt sagte, seine Partei mache sich die Aussage, dass die Kosten bis zu 1000 Euro sinken könnten, nicht zu eigen. Es sei noch nicht absehbar, um wie viel günstiger es werde. Dies hänge auch davon ab, wie Fahrschulen auf die neuen Möglichkeiten reagierten.
Die Grünen-Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen nannte die Reform einen Irrweg: „Statt den Führerschein bezahlbarer zu machen, senkt sie die Standards.“ Die versprochenen Einsparungen von bis zu 1000 Euro könne das Ministerium nicht nachvollziehbar belegen.
Auch Fahrlehrerverbände warnen, die Reform könne zulasten der Verkehrssicherheit gehen. Sie lehnen auch die „Laienausbildung“ ab.
Die Änderungen im Detail
In Kraft treten sollen die Änderungen im Juli 2027.
Theoretische Fahrausbildung
Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform. Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen und sich dann – ohne Bestätigung einer Fahrschule – zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten, auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann die Kosten senken. Die Prüfungsfragen – derzeit 1169 – sollen um knapp 30 Prozent auf rund 840 reduziert werden.
Fahren üben mit Familienangehörigen
Was in Luxemburg oder Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung dafür: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden sowie eine Einweisung der Begleitperson durch die Fahrschule, theoretisch und praktisch.
Begleitpersonen müssen natürlich selbst den Führerschein besitzen, und zwar seit mindestens sieben Jahren. Sie dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren, die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen soll sie wissenschaftlich begleiten.
Praktische Fahrausbildung
Verpflichtende und teure Sonderfahrten (Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt) sollen reduziert werden; bislang sind es zwölf. Eine Vorgabe zur Anzahl soll es gar nicht mehr geben – wie viele Stunden erforderlich sind, soll künftig der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin einschätzen. Die Fahrschulen sollen für Übungsfahrten auch Simulatoren einsetzen können, allerdings nicht für Sonderfahrten.
Die Fahrprüfung
Praktische Fahrprüfungen sollen künftig 40 Minuten dauern statt 55 Minuten, die reine Fahrtzeit soll dabei mindestens 25 Minuten betragen, das ist die europarechtliche Mindestvorgabe. So sollen auch mehr Prüfungen am Tag möglich werden.
Mehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen
Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Künftig sollen sie die Preise an eine zentrale Datenbank melden, ein Transparenzregister. Dort können Vergleichsportale die Daten abrufen und aufbereiten, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise vergleichen können. Das soll auch für die Erfolgsquoten der Fahrschulen gelten.
Respektvoller Umgang
Neu ist eine Vorschrift für Fahrlehrer, Würde und Persönlichkeit der Schüler zu achten. Sie sollen einen respektvollen sowie von Benachteiligungen und Belästigungen freien Umgang sicherstellen.
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