„Fies, aber vertretbar“ – so bewerten Politiker und Medienrechtler die „Spiegel“-Enthüllung
Ob der „Spiegel“ die internen Anmerkungen und eine nicht autorisierte Interviewantwort der Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp veröffentlichen durfte, sorgt für eine aufgeregte Debatte. Medienrechtler unterscheiden dabei zwischen zwei Punkten: der von Eralp nicht freigegebenen Interviewantwort und den internen Kommentaren ihres Büros, die versehentlich an den „Spiegel“ geschickt wurden.
Der „Spiegel“ fragte Eralp nach Antisemitismus in den Reihen der Linken. Und gibt ihre Antworten so wieder: Das ganze Ausmaß des Problems sei ihr nicht bewusst gewesen. „Sie habe natürlich gewusst, so Eralp, dass vor allem im Bezirksverband Neukölln viele ihrer Parteifreunde beim Thema Palästina sehr engagiert seien – aber sie habe nicht gedacht, dass es im Wahlkampf auch zu Grenzüberschreitungen auf einzelnen Veranstaltungen kommen könne.“
Hier habe der „Spiegel“ nachgehakt. „Damit meinen Sie den Terrorsympathisanten Ibrahim Ibrahim, der den Chefplaner des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023 als ‚Märtyrerhelden‘ bezeichnet hat und in Neukölln auf der Wahlparty war.“ Diese Frage habe Eralp streichen wollen. Ihre Antwort könne man mangels Autorisierung nicht zitieren. Sie sei aber schlicht nicht anders zu umschreiben als mit „Ja“.
Was diese Interviewantwort angeht, bewegt sich der „Spiegel“ nach Einschätzung des Kölner Medienrechtsanwalts Christian Solmecke „rechtlich auf extrem dünnem Eis“. Bei einem vereinbarten Autorisierungsvorbehalt dürfe ein Interviewpartner seine Antworten vor der Veröffentlichung ändern oder ganz streichen. Der „Spiegel“ schreibe selbst, dass er Eralps Antwort auf die Frage nach dem Terrorsympathisanten Ibrahim Ibrahim mangels Autorisierung formal nicht zitieren dürfe.
„Genau diese Umgehung ist nach der Rechtsprechung der deutschen Pressekammern unzulässig“, sagte Solmecke. Anders bewertet Solmecke die internen Kommentare, die Eralps Büro versehentlich mitgeschickt hatte. Weil der „Spiegel“ sich dieses Material nicht illegal beschafft habe, sei eine Veröffentlichung nicht von vornherein verboten.
Entscheidend sei eine Abwägung zwischen Eralps Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit. Dabei habe der „Spiegel“ ein starkes Argument auf seiner Seite: „Elif Eralp möchte Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden und wäre damit oberste Dienstherrin über die Sicherheitspolitik der Hauptstadt. Wer ein solches Spitzenamt anstrebt, muss sich einen deutlich weitergehenden Eingriff in die Vertraulichkeitssphäre gefallen lassen als eine Privatperson.“
Ein rechtliches Risiko bleibe dennoch. Eralp berufe sich konkret auf Warnungen des LKA und die Sicherheit ihrer Familie. „Ein Gericht könnte daher durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass der ‚Spiegel‘ zwar inhaltlich über den Vorgang und Eralps Sicherheitsbedenken berichten durfte, das wörtliche Zitieren der internen Kommentare aber unverhältnismäßig in ihre Vertraulichkeitssphäre eingreift“, sagte Solmecke.
Medienanwalt Schertz sieht Autorisierungsvertrag gebrochen
Auch der Berliner Medienanwalt Christian Schertz unterscheidet zwischen beiden Teilen der Veröffentlichung. Bei der nicht autorisierten Antwort sei die Sachlage aus seiner Sicht klar: Eine Autorisierungsvereinbarung sei ein Vertrag, und dieser sei gebrochen worden.
Anders sehe es bei den internen Kommentaren aus. Zwar genieße vertrauliche Kommunikation persönlichkeitsrechtlichen Schutz, dieser sei jedoch nicht absolut. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Presse unter Umständen sogar vertrauliche Äußerungen wörtlich veröffentlichen, wenn ein entsprechend gewichtiges öffentliches Informationsinteresse besteht“, sagte Schertz dem „Tagesspiegel“.
Der „Spiegel“ selbst verteidigt die Veröffentlichung mit dem öffentlichen Interesse. Hauptstadtbüro-Leiter Christoph Hickmann sagte im Podcast mit Paul Ronzheimer, die Redaktion habe mit der Entscheidung „gehadert“. „Spiegel“-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit erklärte, die Frage sei ausführlich in der Redaktion und auch mit der Rechtsabteilung diskutiert worden. „Am Ende habe ich als Chefredakteur entschieden, dass wir das machen.“
Es habe Konsens geherrscht, dass die Öffentlichkeit von Eralps Angst wissen müsse. Für Kurbjuweit geht es dabei auch um die Frage, wie eine mögliche Regierende Bürgermeisterin mit Einschüchterung umgeht. „Angst gibt den Angstmachern Macht, in diesem Fall Macht über Berlin“, schrieb er. „Am Ende steht die Sicherheit Berlins über der Sicherheit einer Regierenden Bürgermeisterin.“
Eralp selbst kritisiert die Veröffentlichung. Sie erklärte auf Instagram, sie nehme den professionellen Rat von Sicherheitsbehörden sehr ernst und wäge deshalb ihre Worte genau ab. Diese Abwägung sei nun veröffentlicht und damit die Bitte ihres Teams bewusst ignoriert worden. Die Linke prüft nach Angaben einer Sprecherin, „ob und wie wir dagegen vorgehen“. Dem Presserat lagen bis Freitagmittag elf Beschwerden vor, allerdings keine von Eralp oder in ihrem Namen.
Kritik an Eralp weiter auch von SPD und Grünen
Auch in der SPD verschärfte die Veröffentlichung die Vorbehalte gegen eine Regierungsbeteiligung der Linken. Wirtschaftssenatorin und Ex-SPD-Parteichefin Franziska Giffey erklärte, für Koalitionsverhandlungen mit Linken und Grünen nicht zur Verfügung zu stehen. Zu ihren Kritikpunkten zählte sie unter anderem den Umgang mit Antisemitismus, islamistischen Netzwerken, organisierter Kriminalität und Terrorunterstützern. Ihre Bedenken seien durch die Entwicklung rund um den „Spiegel“-Bericht größer geworden.
Kritische Töne kommen auch von Grünen-Politikerin Ricarda Lang. Im Podcast „Apokalypse und Filterkaffee“ bezeichnete sie die Veröffentlichung des „Spiegel“ als „fies, aber vertretbar“. Sie könne das öffentliche Interesse daran mit Blick auf die Auswirkungen auf die gesamte Stadt nachvollziehen. Schließlich gehe es um eine Kandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Zugleich zeige der Vorgang aus Langs Sicht auch eine fehlende Professionalität Eralps.
„Politik beginnt damit, zu sagen, was ist“, sagte Lang mit Blick auf organisierte Kriminalität und Terrorverherrlichung. Das heiße, Probleme auch auszusprechen. „Und das wurde in der Vergangenheit, wenn ich auf organisierte Kriminalität schaue, wenn ich auch auf Terrorverherrlichung schaue, oft nicht getan.“ So könne man für diese Probleme keine Lösungen finden.
Wer eine Stadt führen und für die Sicherheit ihrer Bürger sorgen wolle, brauche zudem „Führungsstärke“, sagte Lang. Besonders deutlich wurde sie bei der Frage nach dem Umgang mit Menschen, vor denen Eralp ihre Familie schützen will: „Menschen, vor denen die eigene Bürgermeisterkandidatin ihre Familie schützen muss, können keine Menschen sein, mit denen man zusammenarbeitet, mit denen man auf Veranstaltungen geht oder mit denen man noch Selfies macht.“ Auch innerhalb der Partei müsse eine klare Grenze gezogen werden. Wer das anders sehe, bei dem „muss man eine klare Linie ziehen und sagen, der ist dann auch nicht mehr Teil dieser Partei“.
Lang bezeichnete den Vorgang zudem als „PR‑Desaster“. Eralp könne die Affäre aber als Chance nutzen, die bisher nur zögerlich geführte Auseinandersetzung neu anzugehen und auch im eigenen Umfeld „klar Schiff“ zu machen. Wenn Menschen die Probleme negierten oder im Zweifel sogar feierten, müsse es Konsequenzen geben.
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