Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde erhoben. Ihm werden Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte. Die Anklageerhebung erfolgte demnach bereits am 6. Oktober.

Die zuständige große Strafkammer beim Landgericht Hannover habe nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Schledde wird laut Mitteilung zur Last gelegt, im Zeitraum vom 16.Dezember 2020 bis zum 5. Juli 2022 in 113 Fällen als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte als Spenden zu bewertende Zahlungen von insgesamt 44.630 Euro vereinnahmt und nicht unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weitergeleitet zu haben.

In einem weiteren Fall sei er verdächtig, unrichtige Angaben zur Höhe der vom Landesverband Niedersachsen vereinnahmten Spenden im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD vom 23.11.2022 an die Präsidentin des Deutschen Bundestags bewirkt zu haben.

Schledde weist Vorwürfe entschieden zurück

Schledde selbst sagte, die Anklage komme nicht überraschend. „Ich sehe dem Verfahren mit der gebotenen Gelassenheit entgegen“, teilte er mit. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe weise ich in Gänze und entschieden zurück.“ Sie seien unbegründet, er habe sich stets an Recht und Gesetz gehalten.

„Ein unabhängiges Gericht wird die Sachlage prüfen und, davon bin ich überzeugt, zu dem Ergebnis kommen, dass die Anschuldigungen nicht haltbar sind“, heißt es in Schleddes Mitteilung weiter. Politische Auseinandersetzungen gehörten zur Demokratie, dürften jedoch nicht dazu führen, dass Verfahren instrumentalisiert werden.

Bereits Anfang September hatte Schledde mit einer Anklage gerechnet. Damals teilte er über den AfD-Landesverband mit, es werde „nunmehr Anklage gegen mich, als Landesvorsitzender, erhoben“. Anlass war eine bevorstehende Immunitätsaufhebung, die der Landtag kurz darauf einstimmig beschloss. Schledde ist Fraktionsvize der AfD im Landtag.

Der AfD-Politiker stellte den Schritt zu der Zeit in eine Reihe mit „ständigen Angriffen der Landesregierung“, der aus seiner Sicht „anlasslosen“ Hochstufung der AfD Niedersachsen durch den Verfassungsschutz sowie dem Ausschluss mehrerer AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen. Das Vorgehen bezeichnete er als ein „durchschaubares Manöver“.

Ermittlungen über Jahre

Der Anklage gingen jahrelange Ermittlungen voraus. Schon 2024 hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht, dass ein AfD-Abgeordneter einerseits Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet und andererseits Ausgaben für die Partei nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt habe. Dem damaligen AfD-Landeschef Frank Rinck zufolge richteten sich die Vorwürfe gegen seinen damaligen Stellvertreter Schledde. Schledde selbst erklärte seinerzeit gemeinsam mit vier weiteren AfD-Abgeordneten: „Die gegen uns kolportierten Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.“

Im Frühjahr 2026 wurden die Ermittlungen um den Verdacht der Untreue und einen weiteren möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausgeweitet. Betroffen waren mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie weitere AfD-Mitglieder.

Der Verfassungsschutz hat die AfD in Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD geht juristisch gegen diese Einstufung vor.

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