Wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im Auftrag des Iran und einer versuchten Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung müssen zwei Männer für Jahre ins Gefängnis. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte einen 54 Jahre alten Dänen zu achteinhalb Jahren Haft, ein 43-jähriger Afghane erhielt eine Gefängnisstrafe in Höhe von viereinhalb Jahren.

Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt.

Das Hamburger Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden in Dänemark lebenden Männer den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgekundschaftet haben. Zudem habe der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen.

Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln hatte laut Bundesanwaltschaft seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden. Er habe sich dann mit dem 43-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt.

Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Beck forderte nach einem Urteil diplomatische Konsequenzen. Die Bundesregierung müsse „unverzüglich den iranischen Botschafter ausweisen“ und das Botschaftspersonal auf ein Minimum reduzieren, sagte Beck im Interview mit WELT TV.

Beck begrüßte die Verurteilungen ausdrücklich. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es sich nicht um das Handeln von „Wirren oder Kleinkriminellen“ gehandelt habe, sondern um eine Operation im Auftrag des Iran. Ziel sei gewesen, „jüdisches Leben anzugreifen in Deutschland und prozionistische Stimmen mundtot zu machen“. Das Urteil dürfe deshalb nicht folgenlos bleiben, mahnte Beck. Andernfalls sei dies „eine Einladung an den Iran, so etwas wieder und wieder zu machen“.

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