„AfD gewinnt immer“ – Höcke-Vertrauter liefert Szenarien für Siegmunds Regierungsübernahme
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Torben Braga hat Überlegungen veröffentlicht, wie AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund trotz fehlender eigener Mehrheit Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt werden könnte. In einem ausführlichen Beitrag auf der Plattform X argumentiert der Thüringer Politiker und Vertraute von Björn Höcke, die Landesverfassung eröffne der AfD verschiedene Wege, politischen Einfluss zu gewinnen.
Braga verweist dabei auf Artikel 65 der Landesverfassung, der das Verfahren zur Wahl des Ministerpräsidenten regelt. Die AfD hat im neuen sachsen-anhaltischen Landtag 39 Sitze. Siegmund braucht 42 Stimmen für eine absolute Mehrheit.
Artikel 65 der Landesverfassung lautet: „Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält. Erhält in diesem Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.“
AfD-Politiker Braga skizziert fünf Schritte. Erstens: Siegmund erreicht die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang. Er könnte in geheimer Abstimmung auch Stimmen aus anderen Fraktionen erhalten. (Dann geht es weiter mit Schritt fünf.)
Sollte er scheitern, folgt zweitens: In einem zweiten Wahlgang, der binnen sieben Tagen nach dem ersten erfolgen muss, braucht Siegmund wieder 42 Stimmen. Sollte niemand aus anderen Fraktionen ausscheren, scheitert Siegmund hier erneut. (Sollte es klappen, folgt wieder Schritt fünf.)
Drittens: Nach Bragas Darstellung würden zwei erfolglose Wahlgänge mit der erforderlichen absoluten Mehrheit von 42 Stimmen die übrigen Fraktionen vor die Wahl stellen: Entweder beschließe der Landtag binnen vierzehn Tagen seine Auflösung und mache den Weg für Neuwahlen frei. Oder die Auflösung komme nicht zustande.
Dann folge – viertens – ein dritter Wahlgang, in dem eine einfache Mehrheit genügt. In diesem Fall zählen Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen.
Ein mögliches Szenario droht hier: Alle 39 AfD-Abgeordneten stimmen für ihren Spitzenmann Ulrich Siegmund als neuen Regierungschef, während sich die 5 BSW-Abgeordneten enthalten. Gegen Siegmund stimmen alle übrigen Parteien, also CDU, SPD, Grüne und Linke, die ebenfalls zusammen 39 Stimmen haben. Damit läge eine Gleichheit der abgegebenen Stimmen vor und niemand wäre gewählt.
Braga sieht für diesen dritten Wahlgang drei Möglichkeiten für die anderen Parteien: Sie könnten einen gemeinsamen Ministerpräsidenten wählen, Neuwahlen ermöglichen oder Wahlgang um Wahlgang gegen Wahlsieger Siegmund stimmen. Die AfD müsse lediglich an ihrem Kandidaten festhalten. „Und sie gewinnt immer“, kommentiert er. Selbst ein AfD-Ministerpräsident ohne feste Mehrheit könnte nach seiner Darstellung die Landesverwaltung (Verfassungsschutz), Personalentscheidungen, die Polizeiarbeit sowie die Linien in der Migrationspolitik prägen.
Für Braga läuft alles auf Schritt fünf hinaus: Ein Ministerpräsident Siegmund könne wichtige Gesetzesvorhaben oder den Haushalt mit der Vertrauensfrage verknüpfen. Scheitere diese im Landtag, drohten Neuwahlen, sofern die übrigen Fraktionen sich nicht auf einen gemeinsamen Gegenkandidaten als „Regenbogenkoalition“, wie Braga es nennt, verständigen.
Aus Sicht Bragas kann die AfD nur gewinnen. Entweder komme es zu einer Regierung unter Führung Siegmunds, zu Neuwahlen oder zu einer Konstellation, in der die AfD als stärkste Oppositionskraft agieren könne. Braga schließt mit den Worten: „Kurzum: Es gibt Schlimmeres…“
Was ist nach einem Patt im dritten Wahlgang?
Wie es nach einem gescheiterten dritten Wahlgang weitergeht, ist offen. Die Verfassung regelt nicht ausdrücklich, was dann passiert. Verfassungsrechtler bestätigen aber, dass nach einem Patt im dritten Wahlgang weitere Wahlgänge möglich wären.
Der frühere Landesverfassungsrichter Michael Kilian, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, erklärt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa: „Besteht ein Patt, so wird so lange gewählt, bis sich eine einfache Mehrheit findet, dies notfalls durch Wahlkoalitionen.“ Seine Argumente: Zum einen strebe die Verfassung die Vermeidung einer Zeit ohne Regierung beziehungsweise mit einer bloß geschäftsführenden Regierung an. Zum anderen gelte: Habe einmal das Volk einen Landtag gewählt, so solle diese Legitimation möglichst auch in eine Regierung münden. Genauso sieht es sein Professorenkollege Winfried Kluth: „Das ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, aber es kann weitere Wahlgänge geben. Das ist, soweit ich es sehe, nicht umstritten.“
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