Drei AfD-Politiker dürfen endgültig nicht bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen antreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden, wie das Gericht mitteilte. Nicht antreten dürfen demnach AfD-Landesvize Stephan Bothe und der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, die für die Landratsämter in Lüneburg und Friesland kandidieren wollten. Ebenfalls ausgeschlossen ist Justin Vogel, der als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten wollte. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt.

Alle drei waren zuvor von ihren jeweiligen Wahlausschüssen nicht zur Wahl zugelassen worden. Bei den zuständigen Verwaltungsgerichten hatten sie Eilanträge gegen die Entscheidungen eingereicht, die aber abgelehnt wurden. Jetzt kam die höhere Instanz zum gleichen Schluss. „Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar“, teilte das OVG mit.

Gericht: Anfechten gegen Ausschluss nach der Wahl möglich

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass erst mit einem Wahleinspruch nach der Wahl gegen den Ausschluss vorgegangen werden könne. Damit sollten der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden. Das Gericht betonte, dass der Beschluss keine Aussage darüber treffe, ob der Ausschluss der drei Politiker rechtmäßig war.

Darauf bezieht sich auch die AfD. Landesvize Bothe betonte, beide Gerichte hätten sich „nicht mit den aus unserer Sicht rechtswidrigen Wahlausschlüssen befasst“. Er kündigte zugleich weiteren Widerstand an. Sowohl er selbst als auch Sichert, Vogel und Moriße würden die jeweiligen Wahlen anfechten, sagte Bothe. „Dann muss endlich in der Sache entschieden werden.“

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese gibt eine Einschätzung ab und darf dazu auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig.

Für den Verfassungsschutz ist die AfD Niedersachsen ein rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt. Die Partei wehrt sich juristisch dagegen.

Erst vergangene Woche hatte auch das Verwaltungsgericht in Oldenburg einen Eilantrag des AfD-Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße abgelehnt, der für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven antreten wollte. Anders als seine Parteifreunde ging Moriße aber nicht vor dem OVG gegen die Entscheidung vor. Er habe eine Beschwerde zurückgenommen, erklärte das Gericht. Damit liegen laut dem OVG dort aktuell keine weiteren Verfahren im Zusammenhang mit Kandidaturen für die Kommunalwahl vor.

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