Wenn von 6800 ausreisepflichtigen Migranten mehr als 2000 Kriminelle sind
Von damals insgesamt 6800 aufgeführten geduldeten Personen aus NRW sind etwa 2100 strafrechtlich auffällig geworden. Es geht um insgesamt etwa 12.000 Straftaten – von Schwarzfahren und Diebstahl über Drogendelikte bis hin zu Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung. NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne), die diese Überprüfung veranlasst hatte, zeigte sich alarmiert. „Die Zahlen sind hoch“, beklagte Schäffer in einer Sondersitzung des Integrationsausschusses im Landtag am Mittwochmorgen. Zugleich warnte sie: „Aber lassen Sie uns geflüchtete Menschen nicht unter Generalverdacht stellen.“ Schäffer ließ auch durchblicken, dass die Zahlen weiter steigen dürften, weil Fälle aus der organisierten Kriminalität und Staatsschutzermittlungen noch nicht enthalten seien.
Die SPD-Opposition hatte die Sondersitzung beantragt, weil immer neue alarmierende Details aus Köln bekannt werden. Auslöser waren Berichte des „Kölner Stadtanzeigers“, wonach die Stadt Köln Ende 2024 eine Unterstützung bei der Beschaffung von Ausweisdokumenten für 471 Personen vom Westbalkan, darunter auch Straftäter, nicht in Anspruch genommen hatte. Das Angebot war von der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld gekommen, die sich auf den Westbalkan spezialisiert hat. Stattdessen kam von der Stadt Köln der Hinweis, dass man sich um Bleiberechtsperspektiven bemühe. Wie sich inzwischen nach einer angelaufenen internen Aufarbeitung herausgestellt hat, galt diese Aussage nur für 218 der 471 gelisteten Personen. Als zwischenzeitlich medial berichtet wurde, dass von den 471 Personen etwa 150 straffällig geworden sein sollen, schritt Schäffer ein und ließ die Hintergründe aufarbeiten.
Dazu ist ein Rückblick ins Jahr 2024 notwendig. Wie jetzt bekannt wird, hatte das Bundesinnenministerium im Sommer jenes Jahres auf Arbeitsebene darauf hingewiesen, dass die Sammelcharter für Abschiebungen in den Irak rückläufig seien und gesteigert werden sollten. Das Fluchtministerium habe seine nachgeordneten Behörden darauf hingewiesen, „dass nur durch eine konsequente Nutzung der Rückführungsmöglichkeiten sowie des Abrufens der ausgestellten Passersatzpapiere die bisher gute Zusammenarbeit mit den irakischen Behörden aufrechterhalten werden kann“, wie Schäffer am Mittwoch im Integrationsausschuss berichtete.
Weiterer politischer Druck entstand nach dem 23. August jenes Jahres. Damals verübte der islamistisch radikalisierte Syrer Issa al Hasan, ein abgelehnter Asylbewerber, ein Messerattentat beim Stadtfest in Solingen. Mehrere Menschen starben, weitere wurden teilweise lebensgefährlich verletzt. Der Anschlag löste sicherheitspolitischen Alarm auf Landes- und auf Bundesebene aus. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von einer „Zäsur“.
Trotz dieser Tat und der bundesweiten Diskussion um al Hasan, dessen Abschiebung zuvor misslungen war, lief es beim Thema Rückführungen nur schleppend. Nordrhein-Westfalen ließ im September 2024 eine Liste mit 5250 Personen aus dem Irak anfertigen. Die Zentrale Ausländerbehörde Unna, die sich auf den Irak spezialisiert hat, versandte sie an die zuständigen kommunalen Ausländerbehörden und bot Unterstützung an beim Beschaffen von Passersatzpapieren. Doch die Reaktionen waren ernüchternd: Von den Kommunen kamen gerade einmal 143 sogenannte Amtshilfeersuchen für Passersatzpapiere zurück. Dennoch wurde dies intern als Erfolg gewertet, weil die geplanten Charterflüge von Dezember bis März 2025 stärker ausgelastet waren als die Flüge zuvor.
Parallel versuchte die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld, die sich vorrangig um den Westbalkan kümmert, mit einer Liste von 1245 Personen, die Kommunen landesweit zu animieren und Charterflüge besser zu besetzen. Es kamen lediglich 143 Anträge auf Unterstützung zurück. Im NRW-Fluchtministerium wurde auch diese verhältnismäßig geringe Zahl als Erfolg gewertet, denn, so erklärte es Schäffer nun im Integrationsausschuss: „Insgesamt wurde mit diesem Vorgehen das Ziel erreicht, die Platzkapazitäten für die Chartermaßnahmen zu nutzen.“
Der bemerkenswerte Fall Huso B.
Die Stadt Köln hatte, wie im Zuge der Aufarbeitung bekannt wurde, damals für 41 Personen um Hilfe bei der Beschaffung von Ausweisdokumenten gebeten. Deshalb fiel auf Landesebene erst einmal nicht auf, dass die Domstadt ansonsten keinen weiteren Bedarf angemeldet hatte.
Als der „Kölner Stadtanzeiger“ darüber berichtete, dass das Ausländeramt selbst beim mehrfachen Straftäter Huso B., einem 42-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina, von einer Abschiebung abgesehen hatte, war das Ministerium alarmiert. B. war mit seiner Frau und acht Kindern im „Bleiberechtsprogramm“ aufgenommen worden und bezieht staatliche Leistungen von bis zu 7500 Euro im Monat. Wie sich nun herausstellte, hatte das Ministerium bereits im Oktober 2025 einen Bericht angefordert.
In einem ersten Kurzbericht teilte die Ausländerbehörde Köln im November 2025 mit, „dass zum aktuellen Stand keine Rückführung geplant sei, da die Familie am Programm für langzeitgeduldete Personen teilnehme“. Es würde „aufgrund der Straftaten der Eltern ein Ausschluss geprüft“; jedoch verfügten drei minderjährige Kinder aktuell über Aufenthaltserlaubnisse. Deshalb sei nach Ablauf dieser Erlaubnisse voraussichtlich „erneut mit einer Duldung zu rechnen.“
Allein der Fall Huso B. ist für Köln brisant genug. Doch die Stadt hat noch viel größere Probleme. Denn das NRW-Fluchtministerium hat am Dienstagabend noch eine neue Information erhalten. Demnach sind im Zusammenhang mit der „Coesfelder Liste“ von den erwähnten 218 Personen im Bleiberechtsprogramm immerhin 119 polizeilich in Erscheinung getreten. Was das genau bedeutet, ist weiterhin unklar.
Eigentlich ist klar definiert, wer für das „Bleiberechtsprogramm“ der Stadt Köln infrage kommt und am Ende einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland erhält: „Grundsätzlich sollen nur Ausländer, die sich an Recht und Gesetz halten, wegen ihrer vorbildlichen Integration begünstigt werden“, heißt es in einer Dienstanweisung.
Allerdings bedeuten kleinere Delikte nicht gleich einen Ausschlussgrund. Denn in der Handlungsanweisung heißt es in Bezug auf sogenannte Rote Fälle: Jemand „mit einer Straftat, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten führt, wobei im Falle der Jugendstrafe die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, aus dem Programm auszuschließen“. Freilich gibt es einen Ermessensspielraum, denn in der Anweisung heißt es auch: Unterhalb der genannten Schwelle „können im Einzelfall als Versagungsgrund herangezogen werden“. Vor allem sei begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie zum Beispiel sexueller Nötigung, „ein besonderes Gewicht beizumessen“.
NRW-Fluchtministerin Schäffer beauftragte das Kölner Ausländeramt, sämtliche Fälle im Bleiberechtsprogramm der Stadt zu prüfen. Dies geht weit über die Personen auf der Liste Coesfeld hinaus, denn insgesamt werden in dem Programm etwa 1200 Personen betreut. Schäffer will nicht alle etwa 45.000 Geduldeten in NRW durchleuchten lassen.
Der Rat der Stadt Köln wollte sich in einer Sitzung am Dienstagnachmittag mit den Vorgängen im Ausländeramt befassen. Das Thema ist noch lange nicht ausgestanden, auch nicht auf Landesebene. Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, sieht Versäumnisse im NRW‑Fluchtministerium, dessen Leitung Schäffer erst im Januar 2026 übernommen hat. Es trifft eigentlich ihre Amtsvorgängerin Josefine Paul (Grüne), aber auch Schäffer muss sich mit ihrem Krisenmanagement auseinandersetzen.
Kapteinat kritisierte, dass es nach 2024, als die Kommunen angefragt worden waren, kein Monitoring der Rückmeldungen gegeben habe. „Erst ein öffentlich gewordener Einzelfall um einen strafrechtlich in Erscheinung getretenen Ausreisepflichtigen hat aufgedeckt, dass der Prozess nicht funktioniert hat. Das Fluchtministerium hat sich über ein Jahr hinweg landesweit nicht mehr aktiv in den Prozess eingebracht oder hinterfragt, ob alles funktioniert – obwohl es die oberste Aufsichtsbehörde ist.“ Es fehle offensichtlich ein „strukturell organisiertes Monitoring“ im Ministerium. Und wenn Schäffer heute erkläre, dass die Abschiebung strafrechtlich in Erscheinung getretener ausreisepflichtiger Personen oberste Priorität habe, „muss sie das den kommunalen Ausländerbehörden auch per Erlass zum Auftrag machen und sie entsprechend ausstatten“.
Alexander Steffen, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, bemängelte, dass Schäffer in der Sitzung am Mittwoch Fragen schuldig geblieben sei. „Wenn bei der Überprüfung von 6800 Personen rund 12.000 Ermittlungsverfahren festgestellt wurden, stellt sich eine weitere Frage: Wie viele Ermittlungsverfahren betreffen die insgesamt rund 56.000 Ausreisepflichtigen in Nordrhein-Westfalen?“
Die AfD-Abgeordnete Enxhi Seli-Zacharias wählte noch drastischere Worte: „Wir erleben schon seit geraumer Zeit vor allem bei den kommunalen Ausländerbehörden einen gewissen ,failed state‘.“
Kristian Frigelj berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
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