Zürcher Kantonsrat stimmt für Kopftuchverbot an Schulen
Der Zürcher Kantonsrat hat sich für ein Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen. Ein entsprechender Vorstoß der rechtsnationalen SVP erhielt am Montag nach mehr als dreistündiger Debatte eine knappe Mehrheit von 87 zu 82 Stimmen, wie der Schweizer „Tages-Anzeiger“ berichtet. Das Verbot soll sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen gelten.
Für den Vorstoß stimmten im Parlament des Kantons die SVP, die FDP und die EDU sowie Teile der EVP und der Grünliberalen. Auch zwei Abgeordnete der Grünen votierten dafür. SP, Mitte und Alternative Liste lehnten das Vorhaben ebenso ab wie die Mehrheit der Grünen und ein Teil der EVP. Sechs Grünliberale enthielten sich.
Mit dem Beschluss ist das Kopftuchverbot noch nicht unmittelbar in Kraft. Der Zürcher Regierungsrat muss jetzt eine gesetzliche und nach eigenen Angaben verfassungskonforme Vorlage ausarbeiten. Dafür hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit. Die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner betonte laut dem „Blick“, die Religionsfreiheit und das Bundesrecht müssten berücksichtigt werden.
Die Befürworter begründeten laut „Tages-Anzeiger“ ihren Vorstoß mit der Gleichberechtigung und der religiösen Neutralität öffentlicher Schulen. Das Kopftuch sei kein gewöhnliches religiöses Zeichen, sondern sei Ausdruck der Ungleichbehandlung von Frauen und Mädchen, sagte der SVP-Abgeordnete Tobias Infortuna. „Wir haben kein Problem mit dem Islam, aber der radikale Islam hat ein Problem mit Frauen.“ Seine Parteikollegin Sandra Bossert zitierte die deutsche Feministin Alice Schwarzer, die das Kopftuch als „Zeichen der Unfreiheit“ bezeichnet hatte.
Die FDP sprach sich für eine sorgfältige Umsetzung aus. Es gebe Frauen, denen das Kopftuch aufgezwungen werde, sagte der Abgeordnete Alexander Jäger. Man dürfe jedoch nicht jeder Trägerin unterstellen, unter Zwang zu handeln. Ein pauschales Verbot unterstütze seine Partei daher nicht.
Die Gegner warnten dagegen vor einer Stigmatisierung muslimischer Frauen und Mädchen. Das Kopftuch sei an Zürcher Schulen ein Randphänomen, mit dem die Einrichtungen bereits pragmatisch umgingen, argumentierten die Grünen. Die sozialdemokratische Abgeordnete Mandy Abou Shoak bezeichnete die Debatte als „respektlos“. Muslimischen Frauen werde die Fähigkeit abgesprochen, selbst über ihren Körper und ihre Kleidung zu entscheiden.
Ein pauschales Kopftuchverbot für Schülerinnen könnte auf verfassungsrechtliche Hürden stoßen. Das Schweizer Bundesgericht hatte 2015 entschieden, dass sich eine Schülerin aufgrund der Schulpflicht grundsätzlich auf die Religionsfreiheit berufen kann.
Auch in mehreren anderen Schweizer Kantonen wird über Kopftuchverbote diskutiert. Das Aargauer Kantonsparlament unterstützte zuletzt einen Vorstoß für ein Verbot bei Schülerinnen unter 16 Jahren. St. Gallen beschloss ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, während Bern und Schwyz bereits entsprechende Regelungen für Lehrkräfte kennen. Im Kanton Genf gilt ein Verhüllungsverbot für Staatsangestellte.
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