„Baby-Begrüßungsgeld nur für deutsche Eltern wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“
Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland flammt die AfD-Verbotsdebatte wieder auf. Zwar dürfte ein solches Verfahren, wäre es nach Prüfung durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung angestoßen, Jahre dauern. Anfang Juli sprachen sich laut einer Insa-Umfrage für „Bild“ aber 40 Prozent der Befragten für ein solches Verfahren aus.
Verfassungsrechtler äußern immer wieder Bedenken, ob ein Verbotsvorstoß in Karlsruhe erfolgreich sein könnte. Derzeit erregt die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die im vorigen Jahr als Verfassungsrichterkandidatin geschasst wurde, Aufsehen mit Überlegungen dazu im Podcast „5-Minuten-Talk“ des „Stern“.
Angesichts des Plans der AfD Sachsen-Anhalt, Kinder von Migranten von einem „Baby-Begrüßungsgeld“ auszuschließen, sprach sie von einem „deutlichen verfassungsrechtlichen Störgefühl“. „Das ist für mich ein Verfassungsverstoß“, sagte sie zudem. Ehe und Familie stünden unter dem Schutz des Grundgesetzes – und das meine „grundsätzlich alle Familien“, ob Deutsch oder nicht. Die Rechtsprechung sei eindeutig. „Familie ist da, wo mindestens ein Elternteil und ein Kind ist. Diese stehen alle gleichermaßen unter dem Schutz unserer Verfassung.“
An das Verbot der Diskriminierung gemäß Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 sollten sich also alle Parteien „dringend“ halten, appellierte Brosius-Gersdorf. Anderenfalls stünden sie mit „einem Bein im Menschenwürdeverstoß“.
Was die AfD genau vorhat
Im AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt heißt es an prominenter Stelle: „Als Zeichen der Unterstützung für angehende Eltern werden wir ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 2000 Euro für die ersten beiden Kinder und von 4000 Euro für jedes weitere Kind einführen.“ Das solle „diejenigen honorieren, die den Mut zu Kindern haben und Verantwortung als Eltern beweisen“.
„Zugangsvoraussetzung“ dafür soll „die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr“ sein. Die erste Hälfte des genannten Geldbetrages solle nach der angezeigten Geburt und die andere Hälfte zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung dieser zweiten Hälfte sei „die Teilnahme an den empfohlenen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U7a) allerdings ohne Bewertung des Impfstatus.“
Die AfD im Bundestag sieht keinen Bedarf, die Position des Landesverbands Sachsen-Anhalt zu kritisieren. „Dass Brosius-Gersdorf Störgefühle entwickelt, bleibt ihr unbenommen“, sagte der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner WELT. „Glücklicherweise hatten viele Menschen Störgefühle, was ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht betraf, was letztlich sogar zu ihrem Rückzug führte.“
Brandner sagte zudem, dass Brosius-Gersdorf „als SPD-nahestehende Person“ – die Partei hatte sie im vergangenen Jahr als Verfassungsrichterkandidatin nominiert – das AfD-Wahlprogramm kritisiere, sei „weder überraschend noch interessant, sondern schlicht juristischer Unsinn“. Das gelte insbesondere, weil die SPD in Sachsen-Anhalt darum kämpfe, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen. Brandner sagte zudem, dass die AfD als „einzige politische Kraft mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes“ stehe und keine Forderungen vertrete, die diesem widersprechen.
Doch auch ein anderer Jurist unterstützt Brosius-Gersdorfs Analyse. „Ein Baby-Begrüßungsgeld nur deutschen Eltern zu gewähren, wäre ein klarer Verstoß gegen das Europarecht und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, sagte Tarik Tabbara, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Das EU-Recht verbiete die Diskriminierung von Unionsbürgern gegenüber eigenen Staatsangehörigen, gerade auch bei Familienleistungen. Der Ausschluss von den übrigen ausländischen Eltern würde zudem gegen das grundgesetzliche Gleichbehandlungsverbot verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht habe in einer langen Rechtsprechungslinie insbesondere in Bezug auf Familienleistungen entschieden, dass eine Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit einem Quasi-Diskriminierungsverbot unterliegt, so Tabarra. Dabei an die Staatsangehörigkeit anzuknüpfen, sei „hier nur unter besonders strengen Voraussetzungen zulässig, wenn zum Beispiel ein Sachzusammenhang zwischen der Leistung und dem Aufenthaltsstatus besteht“, so der Jurist weiter. Das sei aber bei einer Geldleistung, die auf die Unterstützung von Familien abzielt, nicht der Fall.
„Außerdem“, so Tabarra, „erhalten nach dem Geburtsortsrecht auch viele Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, sodass hier auch eine mittelbare Benachteiligung deutscher Kinder vorliegen würde, die verfassungswidrig wäre, weil sie nicht zu rechtfertigen wäre“.
Das seit circa 26 Jahren geltende „Geburtsortrecht“ will die AfD zugunsten des reinen Abstammungsprinzips wieder abschaffen. Brosius-Gersdorf wies im Podcast darauf hin, dass diese Forderung verfassungsmäßig zulässig sei. So war der Gesamt-Tenor der Verfassungsrechtlerin: Bei der AfD gebe es Verfassungsverstöße, aber auch rechtlich einwandfreie Forderungen.
„Einzelne Verfassungsverstöße finden Sie, wenn Sie sich mal die Parteiprogramme oder Parteitagsbeschlüsse auch anderer Parteien anschauen, sehr schnell bei jeder Partei“, so Brosius-Gersdorf. Das gelte etwa auch für die beschlossene Forderung nach einem „Burka-Verbot“ auf dem CDU-Parteitag Anfang des Jahres in Stuttgart. „Selbst wenn in den Parteiprogrammen oder auch in Äußerungen von AfD-Funktionären verfassungswidrige Äußerungen dabei sind, so wie es auch bei anderen Parteien verfassungswidrige Äußerungen sind, heißt das nicht, dass ein Parteiverbot gerechtfertigt ist“, sagte Brosius-Gersdorf daher. Denn: Bei einem Verbot gehe es um den Beleg einer charakteristischen verfassungsfeindlichen „Gesamttendenz“ einer Partei.
Der Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ meint indes, eine solche festgestellt zu haben in der AfD. Dort spricht man von guten Chancen für ein Parteiverbot in Karlsruhe. Gutachten-Projektleiter Bijan Moini führte das im Interview mit der „Tagesschau“ auf zwei Aspekte zurück. Erstens ziele die AfD mit Maßnahmen wie einem „Moscheebauverbot“ darauf, den „Islam zu verdrängen“. Dadurch würden Muslime in Deutschland, „ob sie nun deutsch sind oder ausländisch, elementar in ihrer Rechtsgleichheit verletzt“. Zudem missachte die AfD das Demokratieprinzip. „Wir haben mehr als 220 Belege dafür gefunden, dass die AfD ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen will – und zwar nicht für strafwürdiges Verhalten, sondern für politische Entscheidungen, die ihr schlicht nicht passen.“
Auf das Gutachten berufen sich auch die Grünen im Bundestag. „Ein Parteiverbot“, sagte deren Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic, „ist zu Recht mit hohen Hürden in der Verfassung versehen. Aber im Fall der AfD ist es jetzt notwendig, ein Verbotsverfahren endlich auf den Weg zu bringen.“
Sie betonte mit Blick auf die Einlassungen von Brosius-Gersdorf zur Verfassungswidrigkeit der familienpolitischen Forderungen der AfD: „Die Garantie der Menschenwürde, der Schutz der Familie und das Verbot von Diskriminierung sind Grundrechte, die für alle Menschen in unserem Land gelten. Da kann es keine Abstriche, keine Relativierungen geben.“
Der rechtspolitische Sprecher der Linkspartei, Luke Hoß, sagte WELT: „Dass es nicht von der Herkunft abhängt, ob jemand Unterstützung braucht, weiß auch das Grundgesetz. Diese zentrale Aussage lehnt die AfD immer wieder ab.“ Deshalb habe Brosius-Gersdorf recht, und „die AfD liefert ein weiteres Argument für ein Verbotsverfahren“. Grundsätzlich, betonte Hoß zudem, verhindere die AfD, dass Familien genügend Geld zur Verfügung hätten. „Sie will das Kindergeld einschränken und ist dagegen, Alleinerziehende zu entlasten.“
Hoß äußerte sich außerdem zum Vorwurf von Brosius-Gersdorf, auch die CDU kratze mit ihrem Vorstoß für ein Burka-Verbot am Verfassungsrahmen: „Im Angriff auf die Rechte von Musliminnen gleichen sich AfD und CDU“, so Hoß, auch „wenn das Ausmaß bei der CDU nicht das der AfD erreicht“. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beantworteten eine WELT-Anfrage zum Thema nicht.
Jan Alexander Casper berichtet für WELT über die Grünen und gesellschaftspolitische Themen.
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