Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich skeptisch zu einem von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen geäußert. „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ vom Freitag. Und auch ein regelndes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen sei kein einfaches Vorhaben.

„Es gibt Expertinnen und Experten, die Zweifel äußern, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln ist“, führte sie aus. „Für komplett ausgeschlossen halte ich es nicht.“

Merz hatte nach dem jüngsten Koalitionsausschuss ein Gesetz angekündigt, das den Ländern Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet. Hintergrund ist die Sorge der schwarz-roten Koalition, dass in Berlin ein Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände umgesetzt wird.

Nach Artikel 15 Grundgesetz sei eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln grundsätzlich möglich, sagte Hubig weiter. Gleichzeitig habe Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum garantiert, aus guten Gründen eine sehr starke Stellung. „Das ist ein schwieriges Spannungsfeld“, fuhr die Justizministerin fort. „Wie schwierig, zeigt sich darin, dass es bislang noch keinen Anwendungsfall für Artikel 15 und die Vergesellschaftung gab.“ Deshalb gebe es auch keine Rechtsprechung.

„Ich betreibe keine Enteignungsdebatte“, versicherte die SPD-Politikerin. „Mein Ziel ist, dass Wohnen bezahlbar ist.“ Die Mieten seien „ein sehr reales Problem für die Bürgerinnen und Bürger“, und zwar nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten.

In der Bundeshauptstadt wird seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsbaukonzerne debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. In Reaktion darauf verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus im März dieses Jahres ein Rahmengesetz, das dies grundsätzlich ermöglicht.

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