Reiche entschärft Kürzungen bei Förderung erneuerbarer Energien
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne für Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien in mehreren Punkten abgeschwächt. Das geht aus Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurden. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit zur Stellungnahme. Demnach wurde nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nun eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt.
Betroffen sind unter anderem neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für sie schrittweise auslaufen. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, erhalten nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Danach müssen sie den Strom direkt vermarkten. Die Übergangszahlung soll einen Cent je Kilowattstunde unter der bisherigen regulären Vergütung liegen. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist nach dem Entwurf keine solche Übergangszahlung mehr vorgesehen.
Auch den geplanten sogenannten Redispatch-Vorbehalt für neue Windparks und größere Freiflächen-Solaranlagen entschärfte das Ministerium. In Gebieten mit Engpässen im Stromnetz sollen neue Anlagen auf Entschädigungszahlungen verzichten, wenn sie wegen Überlastung des Netzes keinen Strom einspeisen können. Nun ist vorgesehen, dass Netzbetreiber besonders überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte künftig erst dann als kapazitätslimitiert ausweisen können, wenn dort mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten. Ursprünglich waren drei Prozent vorgesehen. Zudem wird die maximale Dauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt.
Vor allem die SPD hatte sich gegen aus ihrer Sicht zu radikale Kürzungen gestemmt und eine Gefährdung der Energiewende befürchtet. Die ursprünglichen Referentenentwürfe von Reiche hatten vorgesehen, die garantierte Einspeisevergütung für neue Dachanlagen komplett zu streichen und Betreiber neuer Windanlagen in Engpass-Regionen das volle finanzielle Risiko bei einer Drosselung ihrer Anlagen tragen zu lassen.
Zugleich erhöht das Ministerium die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land bis 2029 um insgesamt zwölf Gigawatt und übernimmt damit eine Vereinbarung in der Koalition.
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