„Weil Wolfram Weimer irgendwelchen Zausel-Buchhandlungen kein Geld zubilligt“
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer war im Frühjahr in die Kritik geraten, weil er das Vergabeverfahren für den Deutschen Verlagspreis verändert hatte. Dessen neuer Jurychef, der Moderator und Schriftsteller Jörg Thadeusz, verteidigt den Kulturpolitiker in einem Interview im Nachrichtenmagazin „Spiegel“ nun.
Weimer besteht darauf, bei der Auswahl der auszuzeichnenden Verlage das letzte Wort zu haben, das stellt die Juryarbeit aus Sicht der Kritiker infrage. Thadeusz dagegen sagt: „Ich find’s gut, wenn am Ende einer den Kopf für die Entscheidung der Jury hinhält.“
Der Verlagspreis wird vom Bund finanziert, der einen Teil seiner Fördergelder mithilfe von unabhängigen Jurys verteilt. Die Vergabe des diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreises sorgte für Aufruhr, weil Weimer sich nicht an die Vorschläge der zuständigen Jury hielt. Drei Buchläden, die für eine Auszeichnung vorgesehen waren, hatte der parteilose Politiker vom Verfassungsschutz prüfen lassen und anschließend vom Preisverfahren ausgeschlossen.
Thadeusz nennt dieses Vorgehen im Spiegel „ungeschickt“, beschwichtigt aber auch: „Leute fühlen sich auf den Schlips getreten, weil Wolfram Weimer irgendwelchen Zausel-Buchhandlungen kein Geld zubilligt. Ich glaube ihm aber, und das hat er ja öffentlich gesagt, dass er sich vor allem im Kulturkampf gegen die ganz Rechten sieht.“
Weimer: „Haben das Verfahren nicht geändert, nur ergänzt“
Weimer selbst widerspricht Darstellungen, sein Haus habe das Auswahlverfahren beim Deutschen Verlagspreis verändert. „Wir haben das Verfahren nicht geändert, nur ergänzt. Wie in den Vorjahren gibt die unabhängige Jury ihre Empfehlungen ab. Und wie in den vergangenen Jahren folgt dann mein Haus diesen Empfehlungen. Das ist das Prinzip“, sagte der parteilose Politiker der Nachrichtenagentur KNA.
Neu sei lediglich, dass ein vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und von der Kurt-Wolff-Stiftung getragenes Beratungsgremium bei Zweifelsfällen hinzugezogen werden soll. „Damit wollen wir das bewährte Verfahren nicht nur weiterführen, sondern noch stärken“, so Weimer.
Am sogenannten Haber-Verfahren, mit dem die Regierung seit 2004 vor der Vergabe von staatlichen Fördermitteln vom Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen lassen kann, ob über die Empfänger „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen, will Weimer aber grundsätzlich festhalten.
„Mein Haus und ich möchten das Haber-Verfahren so selten wie irgend möglich anwenden“, sagte Weimer der KNA: „Wir gehen auch nicht davon aus, dass wir das Verfahren nochmals anwenden müssen.“ Dies lasse sich aber insbesondere mit Blick auf den zunehmenden Rechtsextremismus nicht völlig ausschließen. „Hier sind wir klar der politischen Kultur einer wehrhaften Demokratie verpflichtet“, so Weimer weiter.
Die Debatte um den Buchhandelspreis bezeichnete Weimer im Nachhinein als überzogen. „Aus meiner Sicht war die Aufregung linker Milieus zu groß“, sagte Weimer. Es könne bei der Verleihung von Staatspreisen „immer mal wieder vorkommen, dass verfassungsschutzrelevante Dinge“ vorliegen. Beim Buchhandel sei das „besonders schmerzlich“, weil Buchhandlungen „großartige Orte der Liberalität und des Zugangs sind“, so Weimer.
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