Hape Kerkeling spricht im Thüringer Landtag zu AfD-Verbot – auch Lawrow soll sich äußern
Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag geladen. Der 61-Jährige soll als Anzuhörender beteiligt werden, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Kreisen des Justizausschusses. Zuerst hatte die „Zeit“ darüber berichtet.
Angestoßen hat die Anhörung die Thüringer Linke-Fraktion. „Die Anhörung soll deshalb klären, ob die verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen“, hatte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss im Mai erklärt, als der Justizausschuss die Anhörung auf den Weg gebracht hatte.
Kerkeling wurde ebenfalls auf Betreiben der Linken eingeladen. Nach Angaben eines Sprechers der Linksfraktion legt er jedoch Wert darauf, dass seine Teilnahme parteiübergreifend von Linken, CDU, SPD und BSW unterstützt wird. Sein Büro teilte mit: Kerkeling werde sich „zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern.“
Nach Angaben der Thüringer Linke-Fraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung, für den 30. September ist eine öffentliche Anhörung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde.
Derzeit läuft eine Online-Petition „Hape Kerkeling als Bundespräsident“, die bis Mittwochmorgen rund 137.000 Unterstützer zählte. „Ja, das traue ich mir zu“, sagte Kerkeling über seine Ambitionen. Kerkeling mobilisiert schon länger gegen die AfD und wirbt für Toleranz und Vielfältigkeit.
Der Entertainer hatte Mitte April eine Rede zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gehalten und über das Schicksal seines Opas Hermann Kerkeling gesprochen, der in dem KZ als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte.
Linke, Grüne und die SPD fordern seit Längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Zuletzt hatte die Debatte wieder Fahrt aufgenommen. Diskutiert wurde dabei auch zunehmend, ob ein solches Verfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände wie den Thüringer mit seinem Chef Björn Höcke, angestrengt werden sollte.
Die Hürden für ein Verbotsverfahren gelten als hoch. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das gilt auch für ein mögliches Teilverbot.
Wie die „Zeit“ weiter berichtet, hat auch die AfD bereits Wunschkandidaten für die Sitzung benannt. Demnach sollen unter anderem der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen und der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau vortragen. Schriftliche Stellungnahmen sollen der US-Außenminister Marco Rubio und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow abgeben.
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