Gleichstellungsbehörde will Transrechte stärken – indem sie die Rechte einschränkt
Der neue Leitfaden der britischen Gleichstellungsbehörde sorgt für Diskussion. Demnach sollen Trans-Männer und -Frauen auf den jeweiligen geschlechtergetrennten Toiletten und in Umkleiden in England, Wales und Schottland nicht zugelassen sein, das berichtet unter anderem der britische „Guardian“.
Der lang erwartete Leitfaden besagt jedoch auch, dass Unternehmen und Dienstleister praktische Alternativen wie geschlechtsneutrale Toiletten für Personen anbieten müssen, die keine Einrichtungen für ihr biologisches Geschlecht nutzen möchten.
Das Dokument der Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC) legt dar, wie öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und andere Dienstleister konkret auf das wegweisende Urteil des Obersten Gerichtshofs vom April 2025 reagieren sollten, wonach sich der Begriff „Geschlecht“ im Gleichstellungsgesetz ausschließlich auf das biologische Geschlecht bezieht.
Richtlinien schränken Transrechte ein – mit Argumenten von Anti-Trans-Aktivisten
Die veröffentlichten Leitlinien sind ein Erfolg für geschlechterkritische Aktivisten. Diese treten seit Langem dafür ein, dass insbesondere Transfrauen von reinen Frauenangeboten ausgeschlossen werden sollen. Kritiker befürchten jedoch, dass dies einen abschreckenden Effekt verstärken könnte, da Transpersonen öffentliche Orte gänzlich meiden könnten.
Im Vorfeld hatten Trans-Interessengruppen gehofft, dass die Änderungen, die die EHRC im April nach Rückmeldungen der Regierung vorgenommen hatte, zu einem weniger pauschalen Ausschluss führen würden.
Die Leitlinien legen nahe, dass es für Vereine und Verbände durchaus möglich ist, transinklusiv zu bleiben, indem sie sich für mehrere geschützte Merkmale gleichzeitig öffnen, zum Beispiel für Frauen oder Männer und Transpersonen.
In besonderen Bereichen, etwa dem Gesundheitswesen, wo keine gemischtgeschlechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, müssten Trans-Patienten auf der Station untergebracht werden, die ihrem biologischen Geschlecht entspreche, so die Richtlinie weiter. Der Kodex besagt jedoch auch, dass es unverhältnismäßig wäre, etwa einen Trans-Mann aufgrund der Einwände weiblicher Patientinnen von ambulanten Leistungen in der Geburtshilfe oder Gynäkologie auszuschließen.
EHRC schiebt rechtliche Bedenken vor – gibt aber nur Allgemeinbeispiele
Reichlich verwirrend für alle Beteiligten. Aber warum war es überhaupt nötig, neue Richtlinien zu erlassen? Aktivisten werfen der EHRC vor, sie habe sich von unbegründeten Befürchtungen einer kleinen Bevölkerungsgruppe treiben lassen.
Die Kommission begründete die Relevanz der Neuerung damit, dass die Leitlinien nun Präzedenzfälle verhinderten. Beispielsweise sei nun klargestellt, dass ein Dienstleister, der eine Transperson zu seiner Einrichtung zulässt, die ihrem gelebten Geschlecht entspricht, diese Einrichtung nicht mehr als geschlechtergetrennt bezeichnen kann. Zuvor sei der Anbieter „sehr wahrscheinlich“ Gefahr gelaufen, rechtlich angefochten zu werden. Von wem und in welchen Fällen, ließ die Kommission offen.
Die Vorsitzende der EHRC, Mary-Ann Stephenson, erklärte: „Der Oberste Gerichtshof hat sich sehr klar ausgedrückt … wenn man getrennte Toiletten für Frauen und Männer bereitstellt, muss dies auf der Grundlage des biologischen Geschlechts geschehen.“
Laut Stephenson hätten sich viele Menschen „in einer übertriebenen Fokussierung verstrickt, welche Toiletten Transfrauen benutzen dürfen“. Die neue Richtlinie würde die „Situation deutlich entschärfen, und wir könnten vielleicht einige Lösungen anbieten, wenn wir einen Schritt zurücktreten und sagen würden: ‚Viele von uns haben unterschiedliche Bedürfnisse, was den Zugang zu Toiletten angeht.‘“
Sie forderte zudem eine „breitere Diskussion darüber, wie wir das in der Praxis umsetzen können“ und bezog sich dabei auf Dienste zur Unterstützung von Frauen, die vor Gewalt fliehen. Dort bieten die Anbieter oft verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten an, darunter Gemeinschaftsräume und unabhängige Unterkünfte, die beispielsweise Frauen mit Söhnen im Teenageralter oder Transfrauen zur Verfügung gestellt werden könnten.
pgo- Großbritannien
- Frauen
- Männer
- England
- Schottland
- Leitlinie
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke